Zunehmend ist die Verletzung der Unfallverhütungs- und Verkehrssicherungspflicht Gegenstand der Ermittlungen von Staatsanwälten. Anlass hierzu ergibt sich z. B. aus § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) und § 836ff BGB (Haftung … bei Einsturz eines Gebäudes) unter dem Titel 27 „Unerlaubte Handlungen“. Für den Geschäftsführer bzw. die Verantwortungsträger eines Immobilienunternehmens besteht daher ein direkter Handlungsbedarf. Durch klar definierte Prozesse und dokumentierte Kontrollen einen möglichen Vorwurf von Fahrlässigkeit im Schadensfalle zu entkräften und damit eine haftungs- oder strafrechtliche Verfolgung von sich selbst und von dem Unternehmen abzuwenden. Lesen Sie mehr dazu im dritten Teil der Reihe von Patrick Fraß.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Deutschland heute – Fakten zu Lebensbedingungen in Stadt und Land
Eine neue Veröffentlichung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)...
Bonjour in der 15-Minuten-Stadt Paris
Parkplätze verschwinden, das Radwegnetz wird sukzessive ausgebaut, jeden ersten Sonntag im...
Weniger Treibhausgase durch Heizen und Verkehr, mehr Photovoltaik – Kieler Koalition...
Weniger Treibhausgase durch Heizen und Verkehr, mehr Photovoltaik - Schleswig-Holstein treibt...
Bäume und die Verkehrssicherungspflicht – Was bei einer regelmäßigen Baumsicht-Kontrolle nötig...
Mit Bäumen ist das ja so eine Sache. Wir alle freuen...
Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen: Mit einem digitalen Baumkataster ist man ohne großen...
Grünflächen mit Bäumen sind für die Attraktivität und das Wohlbefinden der...
Der erste Schnee ist da! Martin Kaßler rät: Jetzt Verkehrssicherungspflichten beachten....
In Bayern ist der erste Schnee bereits gefallen, und auch in...