Eine an sich gut gemeinte Änderung des Hamburger Senats an den Grundsätzen zur Konzeptvergabe städtischer Grundstücke hätte dazu führen können, dass bewährte Kooperationen zwischen Projektentwicklern und Bauträgern sowie Wohnungsbaugenossenschaften und kommunalen Wohnungsun-ternehmen nicht mehr funktioniert hätten. Im Rahmen des geforderten Drittel-Mixes (je ein Drittel Sozialwohnungen, frei finanzierte Mietwohnungen und Eigentumswohnungen) hatten sie sich oft gemeinsam um städtische Flächen beworben, um diese entsprechend zu bebauen.