Liebe Leserinnen, liebe Leser

Der Herbst 2012 zeigt, dass es noch viele ungelöste Fragen und nicht angegangene Baustellen für die Wohnungswirtschaft gibt. So bedeutet die ab 1. Januar 2013 gültige Erhöhung der im Strompreis für Verbraucher enthaltene Abgabe zur Netzeinspeisung von Strom aus erneuerbarer Energie eine gewaltige Belastung von normalen Wohnungshaushalten.

Denn mit dem Beschluss aus Berlin eröffnet sich für die EVUs ein Argumentationsvehikel zur laufenden Preiserhöhung.

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Bereits jetzt weisen die Stromerzeuger auf erhöhte Kosten durch Preiserhöhungen von Erdöl, Erdgas und Kohle hin. Dabei handelt es sich zwar nicht um erneuerbare Energieträger, doch den Stromerzeugern ist jedes noch so verdrehte Argument recht, um Preiserhöhungen mit Billigung der Bundesregierung durchdrücken zu können.

 

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