Bei Schäden durch Dachlawinen oder Eiszapfen müssen nicht immer die Immobilieneigentümer bzw. Wohnungseigentümer haften. Jedoch sind grundsätzlich bestimmte vorsorgliche Schutzmaßnahmen zu beachten. Trotzdem sollte immer die Gebäudeversicherung um entsprechende Gefahrenbausteine ergänzt werden.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Vorheriger Artikel
Nächster Artikel
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Haftung von Managern...
Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat weiterhin Auswirkungen auf die...
Die Haftung von Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmern für Dritte und Embargos...
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern Architekten bzw. Ingenieure...
Achtung Haftungsrisiko – Barrierefreiheit verlangt Nullschwelle – Kompaktes Wissen für Fensterbauer...
Weil regelmäßige Treffen aufgrund der Corona-Regeln schwierig sind, lud der Bundesverband...
Lithium-Ionen-Akku eines Spielzeughelikopters explodiert beim Laden im Mieterkeller. Wer zahlt denn...
Die Elektrifizierung unserer Umwelt schreitet nicht zuletzt dank der immer leistungsfähigeren...
BGH: Vermieter haftet nicht für Stromkosten, wenn Mieter eigenen Zähler hat
Der Vermieter muss nicht für Stromverbrauch des Mieters aufkommen. Das hat...
Betriebs- und Halterhaftpflicht: Einsatz von Drohnen – Betriebsvoraussetzungen, Haftungsrisiken und Versicherungslösungen
Luftaufnahmen zu fertigen ist mittlerweile keine große technische Herausforderung mehr. Mit...