Wenn der Winter Einzug hält, machen Schnee- und Eisglätte die Straßen, aber auch die Gehwege und Zuwege zu Wohnhäusern und Garagen unsicher. Verantwortlich für die Sicherheit auf Wegen ist bei Schnee und Eis zwar der Hauseigentümer. Laut Mietvertrag für den Winterdienst zuständig ist in der Regel jedoch der Mieter.
Lesezeit ca: 0 min.
Winterdienst, Schnee- und Eisglätte – Das muss der Mieter tun!
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Explodierende Energiekosten Mieterinnen und Mieter an der Belastungsgrenze – Mietkautionsbürgschaft könnte...
Aufgrund der steigenden Inflation muss laut aktuellem Sparkassen-Vermögensbarometer die Hälfte der...
Lipsia goes digital: Leipziger Wohnungsgenossenschaft startet neues Serviceportal für Mitglieder und...
Mehr digitales Angebot bei gleicher Nähe zu den Mitgliedern und Mietern:...
Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 – BGB erfordert keine Aufteilung...
Der Bundesgerichtshof hat sich mit den formellen Anforderungen an Mieterhöhungsklärungen nach...
Studie: Kosten, Komfort und Simplicity müssen stimmen, dann sind Mieter zu...
Mieter wollen in den eigenen vier Wänden stärker als bislang möglich...
BGH: Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer...
Das hat der BGH mit Urteil vom 9. Dezember 2020 (Az.:...
Videoüberwachung im Spannungsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter – Der Überblick, kommentiert...
Eine Videoüberwachung liegt vor, wenn mit Hilfe optisch-elektronischer Einrichtungen personenbezogene Daten...