Um im Wettbewerb bestehen zu können, ist eine zeitgemäße TV- und Breitbandversorgung heute ein wesentliches Kriterium. Die anfallenden Investitionskosten sind selbst dann umlagefähig, wenn die Mieter in den Maßnahmen für sich keine Wohnwertverbesserung erkennen. Breitband und digitale Medienversorgung bleiben wichtige Investitionen zum Werterhalt von Immobilien.
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