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	<title>Technik AG113 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Technik AG113 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Vonovia in Duisburg-Hüttenheim: Bezahlbar Wohnen durch zwei neue barrierearme Mehrfamilienhäuser und Dachaufstockungen &#8211; Mieter Planung Außenanlagen mit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2021 15:32:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
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		<category><![CDATA[bezahlbares Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Von der Werkssiedlung zum modernen Wohnen im Grünen: So lautet das Motto der umfassenden Quartiersentwicklung, mit der das Wohnungsunternehmen Vonovia in Duisburg-Hüttenheim zu mehr Energieeffizienz, gestiegener Wohnqualität und zusätzlichem Wohnraum beitragen möchte. 132 Wohnungen in 19 Gebäuden werden umfassend modernisiert In der Heinrich-Bierwes-Straße, der Rembrandtstraße und der Kolumbusstraße werden ab Februar 2021 insgesamt 132 Vonovia [&#8230;]</p>
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<p>Von der Werkssiedlung zum modernen Wohnen im Grünen: So lautet das Motto der umfassenden Quartiersentwicklung, mit der das Wohnungsunternehmen Vonovia in Duisburg-Hüttenheim zu mehr Energieeffizienz, gestiegener Wohnqualität und zusätzlichem Wohnraum beitragen möchte.</p>



<h2>132 Wohnungen in 19 Gebäuden werden umfassend modernisiert</h2>



<p>In der Heinrich-Bierwes-Straße, der Rembrandtstraße und der Kolumbusstraße werden ab Februar 2021 insgesamt 132 Vonovia Wohnungen in 19 Gebäuden umfassend modernisiert. Die Häuser erhalten eine verbesserte Wärmedämmung und neue Fenster sowie neu gestaltete Eingangs- und Außenbereiche. Außerdem werden vor den Erdgeschosswohnungen Terrassen errichtet, die anderen Wohnungen erhalten Balkone. </p>



<p>Darüber hinaus schafft Vonovia durch Dachaufstockungen auf den Häusern insgesamt 62 neue Wohnungen in vollwertigen Obergeschossen. In zwei neugebauten Mehrfamilienhäusern im Süden und Norden des Quartiers entstehen weitere 39 barrierearme Wohnungen mit Aufzug. Die Fertigstellung der Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen ist für November 2023 geplant. Das Investitionsvolumen beträgt rund 27 Millionen Euro.</p>



<h2>Zentrale Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt</h2>



<p>Mario Stamerra, Vonovia Geschäftsführer West, betont die Tragweite des Projektes: „Ganzheitliche Quartiersentwicklungen, die den Herausforderungen unserer Zeit unter anderem bei Klimaschutz und demografischem Wandel, aber auch dem Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum Rechnung tragen, haben bei Vonovia oberste Priorität. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns, bei den Modernisierungen in Hüttenheim gleich mehrere zentrale Zielsetzungen in großem Maßstab realisieren zu können.“</p>



<h2>Beteiligung erwünscht!</h2>



<p>Aktuell werden die Mieterinnen und Mieter, aufgrund der aktuellen Corona-Bedingungen überwiegend kontaktlos, informiert. „Bei den geplanten Maßnahmen möchten wir möglichst viele Wünsche und Anregungen der Mieterinnen und Mieter berücksichtigen,“ so Vonovia Regionalbereichsleiter Sebastian Lott. „Daher informieren wir nicht nur frühzeitig, sondern laden ausdrücklich zum Dialog und zum Mitgestalten ein.“</p>



<p>Dies gilt vor allem für das Wohnumfeld. Auf den großzügigen Grünflächen zwischen der Rembrandtstraße und der Kolumbusstraße sollen neue Angebote für alle Generationen entstehen – nach den Bedürfnissen und Wünschen der Bewohner&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/Bauen-vonovia-duisburg-huettenheim.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/Bauen-vonovia-duisburg-huettenheim.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Liebe Leserin, lieber Leser, Telekommunikationsgesetz – Wer zahlt denn was?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/liebe-leserin-lieber-leser-telekommunikationsgesetz-wer-zahlt-denn-was/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=liebe-leserin-lieber-leser-telekommunikationsgesetz-wer-zahlt-denn-was</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2021 15:31:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Editorial]]></category>
		<category><![CDATA[Gerd Warda]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG113]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bezahlbares Wohnen steht jetzt im Wahljahr ganz oben auf dem Themenzettel der Bundespolitiker. Man formuliert Hürden in Gesetze, wenn es um die Energieeffizienz geht, verschärft Auflagen bei Neubau und Modernisierung… alle mit dem Stempel „Wohnen wird bezahlbarer“. Oft ist die Stempelfarbe schon verblichen, wohnen wird nicht günstiger sondern teurer. Und nun schleicht sich bei der [&#8230;]</p>
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<p>Bezahlbares Wohnen steht jetzt im Wahljahr ganz oben auf dem Themenzettel der Bundespolitiker. Man formuliert Hürden in Gesetze, wenn es um die Energieeffizienz geht, verschärft Auflagen bei Neubau und Modernisierung… alle mit dem Stempel „Wohnen wird bezahlbarer“. Oft ist die Stempelfarbe schon verblichen, wohnen wird nicht günstiger sondern teurer.</p>



<p>Und nun schleicht sich bei der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes der <strong>Stempel „Wir machen Wohnen teuer“</strong> ein. Dieser Stempel ist zwar im Entwurf mit Stand vom 14. Dezember kaum sichtbar. Trotzdem beschloss das Bundeskabinett diese Vorlage. Man rechnet ja nicht bis zu Ende… Aber immerhin! Noch mal: „Ein Wegfall der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses dagegen würde für Mieter, darunter <strong>viele mit geringen Einkommen</strong>, eine deutlich <strong>höhere finanzielle Belastung von 100 bis 200 Euro pro Jahr bedeuten</strong>“, rechnet GdW-Präsident <strong>Axel Gedaschko</strong> vor. </p>



<p>Und gehen wir mal zu einem Beispiel in die Regionen. </p>



<p>In <strong>Mecklenburg-Vorpommern</strong> beziehen derzeit <strong>rund 260.000 Mieterhaushalte</strong> bei <strong>VNW-Unternehmen</strong> über in den Wohngebäuden installierten Breitbandnetzen eine Fernsehgrundversorgung frei empfangbarer TV-Sender wie ARD, ZDF, RTL oder Pro7. Die Mieterinnen und Mieter kostet das im Durchschnitt <strong>rund sechs Euro im Monat</strong>. Bezahlt wird das über die vom Vermieter gestellte Nebenkostenabrechnung. </p>



<p>Wer von dem Opt-out-Recht Gebrauch machen will, muss mindestens mit <strong>einer Verdopplung der Gebühren für einen Kabelanschluss rechnen</strong>, berichten VNW <strong>Direktor Andreas Breitner</strong> und <strong>Kai-Uwe Glause</strong>, Geschäftsführer des DMB Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern und des Mietervereins Rostock. </p>



<p>Wir sind immer noch im Wahljahr 2021. Was ist eigentlich mit den <strong>Transferleistungsempfängern? Bisher werden Kabelgebühren als Kosten der Unterkunft übernommen</strong>, weil die Betriebskostenumlage für den Mieter <strong>unausweichlich anfällt</strong>. Übernimmt dann das „Amt“ die Kosten „unter Kosten der Unterkunft“ oder als Bestandteil des dann entsprechend zu erhöhenden Regelbedarfs? Wie GdW-Präsident Axel Gedaschko und Mieterbund-Präsident <strong>Lukas Siebenkotten</strong> zu bedenken geben. Wir werden genau hinschauen… <strong>Mehr ab Seite 4.</strong> </p>



<p>Januar 2021. Ein neues Technik-Heft. <br>Klicken Sie mal rein. </p>



<p><strong>Ihr Gerd Warda</strong></p>
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		<title>Telekommunikationsgesetz: Mieterbund und Wohnungswirtschaft gemeinsam für Opt-out-Recht des Mieters bei Erhalt der Betriebskostenumlage</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/telekommunikationsgesetz-mieterbund-und-wohnungswirtschaft-gemeinsam-fuer-opt-out-recht-des-mieters-bei-erhalt-der-betriebskostenumlage/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=telekommunikationsgesetz-mieterbund-und-wohnungswirtschaft-gemeinsam-fuer-opt-out-recht-des-mieters-bei-erhalt-der-betriebskostenumlage</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2021 15:26:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten]]></category>
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		<category><![CDATA[Technik AG113]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikationsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikationsgesetzes]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Deutsche Mieterbund und der GdW, der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft, sprechen sich bei der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes gemeinsam dafür aus, die Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses in der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu erhalten. Gleichzeitig unterstützen beide Spitzenverbände, ein Opt-out-Recht des Mieters einzuführen – also ein Kündigungsrecht für einen individuellen Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des [&#8230;]</p>
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<p>Der <strong>Deutsche Mieterbund</strong> und der <strong>GdW</strong>, der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft, sprechen sich bei der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes gemeinsam dafür aus, die <strong>Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses in der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu erhalten. </strong></p>



<p><strong>Gleichzeitig unterstützen beide </strong>Spitzenverbände, ein <strong>Opt-out-Recht des Mieters einzuführen – also ein Kündigungsrecht für einen individuellen Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des Breitbandanschlusses.</strong></p>



<p>Deutscher Mieterbund und Wohnungswirtschaft befürworten mehr Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten für Mieterinnen und Mieter. </p>



<p>Allerdings bilden <strong>Mieterinnen und Mieter</strong> bei der TV- und Internetversorgung in <strong>Mehrfamilienhäusern keine homogene Gruppe.</strong> Viele Mieter sind mit der <strong>Kabelversorgung durch ihren Vermieter zufrieden</strong>. Diese Möglichkeit würde ihnen gewissermaßen <strong>ohne Not genommen</strong>, wenn die Möglichkeit der Betriebskostenumlage gestrichen wird. </p>



<p>Daneben gibt es Mieter, die mit der <strong>Kabelversorgung durch den Vermieter nicht zufrieden sind</strong>. Sie können zwar ihren Anbieter wechseln, müssen derzeit aber die Betriebskostenumlage an den Vermieter weiterzahlen, auch wenn sie den Kabelanschluss des Vermieters nicht nutzen. Ihre Wahlfreiheit ist nicht gänzlich ausgeschlossen, aber durch die Tatsache, dass auch bei einem Wechsel weiterhin Kosten an den Vermieter zu zahlen sind, eingeschränkt.</p>



<p>„Wir wollen beim neuen Telekommunikationsgesetz gemeinsam eine <strong>Win-Win-Situation für alle Beteiligten schaffen: ein gestärktes Auswahlrecht des Mieters</strong>, ein <strong>bezahlbarer Breitbandausbau</strong> und <strong>der Erhalt mittelständischer Anbieterstrukturen</strong>. Ein Wegfall der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses dagegen würde für Mieter, darunter <strong>viele mit geringen Einkommen</strong>, eine deutlich <strong>höhere finanzielle Belastung von 100 bis 200 Euro pro Jahr bedeuten</strong>“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. </p>



<p>„<strong>Mittels eines Opt-Out Rechts</strong> hätten <strong>alle Mieterinnen und Mieter wirklich die Wahl</strong>, vom wem sie <strong>TV und Internet beziehen</strong> wollen. <strong>Bei Strom und Gas</strong> wie auch sonst im Telekommunikationsgesetz besteht <strong>der Weg zu mehr Wettbewerb</strong> darin, die <strong>Mindestlaufzeit von Verträgen</strong> zwischen dem Versorger und dem Kunden und damit die Bindung des Kunden <strong>an den Versorger zu limitieren</strong>. Der <strong>Kunde </strong>hat so nach Ablauf einer gewissen Mindestvertragszeit die Möglichkeit zu entscheiden, ob er weiterhin bei dem Versorger bleibt oder den Anbieter, <strong>dann kostenfrei, wechselt“</strong>, sagt Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.</p>



<h2>Ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für Verträge mit Telekommunikationsunternehmen</h2>



<p>Um neue, für die Mieter ebenfalls günstige Lösungen zu ermöglichen und die Opt-out-Option insgesamt wirtschaftlich schultern zu können, fordern die <strong>sozial verantwortlichen Wohnungsunternehmen ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für Verträge mit Telekommunikationsunternehmen</strong>, die auf <strong>Abrechnungsbasis der Betriebskostenverordnung abgeschlossen wurden</strong>&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/Digital-Novellierung-des-Telekommunikationsgesetzes.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/Digital-Novellierung-des-Telekommunikationsgesetzes.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Smart Meter Roll-out in Deutschland &#8211; Eine Zwischenbilanz: Neun Erkenntnisse und Tipps für Smart Meter Marktteilnehmer und die, die es noch werden wollen &#8211; Von Arthur D. Little Expertin Kai Karolin Hüppe</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/smart-meter-roll-out-in-deutschland-eine-zwischenbilanz-neun-erkenntnisse-und-tipps-fuer-smart-meter-marktteilnehmer-und-die-die-es-noch-werden-wollen-von-arthur-d-little-expertin-kai-karolin-h/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=smart-meter-roll-out-in-deutschland-eine-zwischenbilanz-neun-erkenntnisse-und-tipps-fuer-smart-meter-marktteilnehmer-und-die-die-es-noch-werden-wollen-von-arthur-d-little-expertin-kai-karolin-h</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2021 15:17:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Arthur D. Little]]></category>
		<category><![CDATA[Messen]]></category>
		<category><![CDATA[Messtechnik]]></category>
		<category><![CDATA[Smart Meter]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG113]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 31. Januar 2020 ist der Startschuss für den gesetzlichen Roll-out intelligenter Messsysteme oder auch Smart Meter genannt, in Deutschland gefallen. Bereits vorher haben seit einigen Jahren wettbewerbliche Messstellenbetreiber die neue, smarte Zählertechnologie verbaut. Nun sind auch die grundzuständigen Messstellenbetreiber (in der Regel die Verteilnetzbetreiber) für den flächendeckenden Einbau von intelligenten Zählern zuständig. Der [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Seit dem 31. Januar 2020 ist der Startschuss für den gesetzlichen Roll-out intelligenter Messsysteme oder auch Smart Meter genannt, in Deutschland gefallen. Bereits vorher haben seit einigen Jahren wettbewerbliche Messstellenbetreiber die neue, smarte Zählertechnologie verbaut. Nun sind auch die grundzuständigen Messstellenbetreiber (in der Regel die Verteilnetzbetreiber) für den flächendeckenden Einbau von intelligenten Zählern zuständig. </p>



<p>Der Roll-out startete schnell, wurde aber durch Covid-19 beeinträchtigt und nimmt aktuell wieder an Fahrt auf. Dieser Beitrag zieht eine Zwischenbilanz und zeigt die ersten Erkenntnisse aus dem flächendeckenden Einbau intelligenter Zählertechnologie.</p>



<h2>Jetzt geht es endlich los, oder doch nicht?</h2>



<p>Eigentlich sollte der Roll-out der intelligenten Messsysteme schon im Jahr 2017 starten. Energielieferanten, grundzuständige und wettbewerbliche Messstellenbetreiber, Verteilnetzbetreiber und Smart Meter Hardware Hersteller bereiteten sich intensiv auf den bevorstehenden Roll-out vor. Die Umstellung von den herkömmlichen Ferraris-Zählern auf die neue, smarte Zählertechnologie ist komplex und sieht eine Vielzahl von (IT-) Anpassungen bei Messstellenbetreibern, Verteilnetzen und Versorgern vor. </p>



<p><strong>Doch der geplante Roll-out der intelligenten Zähler kam nicht</strong>, nicht 2017, nicht 2018, nicht 2019. Erst zum 31. Januar 2020 wurde der Roll-out offiziell gestartet. Letzte Voraussetzungen für den Start waren die Zertifizierung von drei Gateways (der Kommunikationseinheit des intelligenten Zählers) unterschiedlicher Hersteller durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie die Markterklärung des BSIs und Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). </p>



<p>Nach einem knappen Jahr und einer Pandemie, die den Roll-out kurzfristig stoppte, können bereits erste Erkenntnisse gewonnen werden. <strong>Neun davon sind im Folgenden erläutert.</strong></p>



<h2>1.Intelligente Messsysteme – bitte was?</h2>



<p>Die wenigsten Kunden haben schon einmal von einem intelligenten Messsystem gehört – das gilt gleichermaßen für Geschäfts- und Privatkunden. Der Begriff Smart Meter ist da schon etwas verbreiteter, dennoch können die wenigsten mit dem Begriff oder der Technologie etwas anfangen. Denn wenn es dem Thema an einem Punkt nicht mangelt, dann ist es Komplexität. Neben den Verteilnetzbetreibern und Energielieferanten gibt es nun auch noch grundzuständige und wettbewerbliche Messstellenbetreiber&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/Energie-smart-meter-rollout.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/Energie-smart-meter-rollout.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Mehr Lebensqualität: Lipsia investiert 13,4 Millionen Euro in Leipzig &#8211; Sicheres und bezahlbares Wohnen auch 2021 im Fokus</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/mehr-lebensqualitaet-lipsia-investiert-134-millionen-euro-in-leipzig-sicheres-und-bezahlbares-wohnen-auch-2021-im-fokus/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=mehr-lebensqualitaet-lipsia-investiert-134-millionen-euro-in-leipzig-sicheres-und-bezahlbares-wohnen-auch-2021-im-fokus</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2021 14:57:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[bezahlbares Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensqualität]]></category>
		<category><![CDATA[Leipzig]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG113]]></category>
		<category><![CDATA[WG Lipsia eG]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnkomfort]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aufzüge, zeitgemäße Bäder, neue Treppenhäuser und Fassaden, Brandschutzmaßnahmen und Feuerwehrzufahrten, neue Spielplätze, Fahrrad- und Rollatorgaragen: Die Wohnungsgenossenschaft „Lipsia“ eG investiert im Jahr 2021 insgesamt 13,4 Millionen Euro in die Aufwertung, Werterhaltung und Modernisierung ihrer rund 8.000 Wohnungen und deren Umfeld. Trotz der Corona-Pandemie ist das in etwa der gleiche Betrag wie im Vorjahr. Das Investitionsprogramm [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Aufzüge, zeitgemäße Bäder, neue Treppenhäuser und Fassaden, Brandschutzmaßnahmen und Feuerwehrzufahrten, neue Spielplätze, Fahrrad- und Rollatorgaragen: Die Wohnungsgenossenschaft „Lipsia“ eG investiert im Jahr 2021 insgesamt 13,4 Millionen Euro in die Aufwertung, Werterhaltung und Modernisierung ihrer rund 8.000 Wohnungen und deren Umfeld. </p>



<p>Trotz der Corona-Pandemie ist das in etwa der gleiche Betrag wie im Vorjahr. Das Investitionsprogramm soll mehr Lebensqualität für die Mitglieder schaffen und legt wie alle Bemühungen der Lipsia einen deutlichen Fokus auf sicheres und bezahlbares Wohnen.</p>



<p><strong>Nelly Keding</strong>, Vorstandsvorsitzende der Lipsia, erklärt: „In diesem Jahr geht es uns vor allem um die Verbesserung des Wohnkomforts im Bestand. Indem wir modernen Wohnraum in einem breiten Mix zu fairen Nutzungsgebühren anbieten, tragen wir erheblich zur Sicherung eines Grundbedürfnisses bei. Das ist gerade in diesen fragilen Zeiten von besonderem Wert. Durch die überwiegend regionale Auftragsvergabe stärken wir zudem die lokale Wirtschaft.“ </p>



<p>Zu den größten Einzelprojekten zählen der Aufzugsanbau an den Gebäuden im Sandmännchenweg 12-26 in Marienbrunn und die Strangsanierung der Häuser in der Richard-Lehmann-Straße 72-78 in Connewitz. In der Zingster Straße 2A (Grünau) wird die Elektroanlage modernisiert, ebenso wie in der Johannes-R.-Becher-Straße 14-16 (Lößnig).</p>



<h2>Durchschnittliche Nettokaltmiete beträgt 5,22 Euro je Quadratmeter</h2>



<p>Die kontinuierliche Bestandsentwicklung ist möglich, weil die WG „Lipsia“ eG finanziell gut aufgestellt ist. „Wir haben im vergangenen Jahr 410 neue Mitglieder hinzugewonnen und konnten damit unsere Mitgliederzahl stabil bei knapp 8.600 Personen halten. Die Nachfrage verteilt sich über das gesamte Stadtgebiet, speziell für unsere Bestände in Mockau ist sie zuletzt merklich gestiegen“, berichtet Rolf Pflüger, Vorstand Finanzwirtschaft. Der Leerstand liegt aktuell stadtweit bei 3,77 Prozent, die <strong>durchschnittliche Nettokaltmiete beträgt 5,22 Euro je</strong> Quadratmeter (Stand: 31.12.2020). </p>



<p>Wachsen will die Wohnungsgenossenschaft auch durch neuen Wohnraum. Der „Lipsia-Turm“, das jüngste Neubauprojekt, wurde im vergangenen Sommer fertiggestellt und ist seit Dezember vollständig vermietet. Nun gewinnen Pläne für ein weiteres Vorhaben immer mehr an Gestalt. Die Gespräche mit Architekten laufen bereits auf Hochtouren.</p>



<p>Auch deshalb fällt der Blick auf 2021 optimistisch aus. „Wir haben uns viel vorgenommen und lassen uns auch nicht von der Corona-Pandemie davon abhalten“, betonen Nelly Keding und Rolf Pflüger unisono. Das neue Vorstandsduo will sich in den nächsten Monaten weiter profilieren – und dabei die genossenschaftliche Maxime fest im Auge behalten. Auch soll die Digitalisierung noch stärker vorangetrieben werden, um effizient zu arbeiten und den Komfort für die Mitglieder zu erhöhen&#8230;</p>



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		<title>Immobilieninspektion per Drohne – Warum sich diese fortschrittliche Alternative für Wohnungsunternehmen eignet, erklärt Frank Lochau</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2021 14:50:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Drohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Fassade]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Inspektion]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensprävention]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG113]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Defekte Dachziegel, herausstehende Gehwegplatten und marode Fassaden – alles Dinge, die Wohnungsunternehmen bei ihren Immobilien regelmäßig im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht überprüfen müssen. Wird dies ignoriert, bleibt das nicht ohne Folgen: Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet verschiedene Gebote zur Sicherung von Gefahrenquellen, die bei Unterlassung zu Schadensansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen kann. Denn kommt jemand [&#8230;]</p>
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<p><strong>Defekte Dachziegel, herausstehende Gehwegplatten und marode Fassaden</strong> – alles Dinge, die Wohnungsunternehmen bei ihren Immobilien <strong>regelmäßig im Rahmen</strong> der <strong>Verkehrssicherungspflicht überprüfen</strong> müssen. Wird dies ignoriert, bleibt das nicht ohne Folgen: Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet verschiedene Gebote zur Sicherung von Gefahrenquellen, die bei Unterlassung zu Schadensansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen kann.</p>



<p>Denn kommt jemand auf einem Privatgrundstück zu Schaden, haftet oft der Eigentümer. Aus diesem Grund müssen Verwalter von Immobilien entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit keine Gefahren für Dritte von den von ihnen betreuten Grundstücken ausgehen. Vor allem im Winter ist bei Schnee, Eis und Sturm ein Anwendungsfall besonders entscheidend: die Dachinspektion. </p>



<p>In der Vergangenheit haben Wohnungsunternehmen für diese <strong>Art von Inspektionen vor allem Hebebühnen oder Gerüste eingesetzt</strong> – gab es doch schlichtweg kaum vielversprechende technische Alternativen. Diese Wartungsform birgt aber einige <strong>Nachteile</strong>: Bei jeder Inspektion müssen die Hebebühnen oder Gerüste gemietet werden. Dann werden diese zum Ort des Geschehens transportiert sowie auf- und wieder abgebaut. Das kostet bei jeder einzelnen Inspektion Geld und vor allem Zeit. Außerdem ist ein stabiler Boden erforderlich, damit die Gerüste und Hebebühnen sicher stehen. Darüber hinaus sind schwer einzusehende Stellen am Gebäude nicht immer erreichbar.</p>



<p>All solche Probleme lassen sich <strong>heute technisch lösen</strong>, denn mittlerweile sind Inspektionen auch mit Drohnen möglich. Im Vergleich zu herkömmlichen Methoden sind diese nicht nur schneller und sicherer. Sie lassen sich ebenso automatisiert durchführen. Das Prinzip ist einfach: Eine Drohne als Trägerobjekt transportiert eine Kamera. Diese nimmt wiederum aus der Luft Bilder von schadhaften Stellen an Gebäuden auf und speichert, verarbeitet und leitet diese weiter. Alles digital.</p>



<h2>Herausforderungen beim Drohneneinsatz</h2>



<p>Doch was im ersten Moment so simpel klingt, birgt einige Herausforderungen. <strong>Es gibt viele Regeln und Gesetze, die es beim Drohnenflug zu beachten gilt</strong>. So darf beispielsweise an vielen Orten, wie zum Beispiel über Privatgrundstücken, Verkehrsflughäfen oder Industriegebieten, nicht ohne Zustimmung der Eigentümer geflogen werden. An vielen Stellen ist ein Drohnenflug wiederum nur mit einer Aufstiegsgenehmigung erlaubt, die die Projektleiter bei verschiedenen Behörden einholen müssen&#8230;</p>



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		<title>Hauptproblem auf Winterbaustellen ist die Feuchtigkeit – Die Feuchte muss raus, rät der VPB und beschreibt, wie es geht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2021 14:44:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Baustelle]]></category>
		<category><![CDATA[Feuchteschäden]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG113]]></category>
		<category><![CDATA[VPB]]></category>
		<category><![CDATA[Winter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Das Hauptproblem auf Winterbaustellen ist die Feuchtigkeit. Sie entsteht, wenn Estrich aufgebracht oder die Innenwände verputzt werden. Diese Feuchtigkeit muss raus“, konstatiert Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger, Sachverständiger im Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden. „Das funktioniert nur durch konsequentes Heizen und Lüften. Beides ist unentbehrlich, um Schäden am Neubau zu verhindern.“ Ein [&#8230;]</p>
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<p>„Das Hauptproblem auf Winterbaustellen ist die Feuchtigkeit. Sie entsteht, wenn Estrich aufgebracht oder die Innenwände verputzt werden. Diese Feuchtigkeit muss raus“, konstatiert Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger, Sachverständiger im Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden. „Das funktioniert nur durch konsequentes Heizen und Lüften. Beides ist unentbehrlich, um Schäden am Neubau zu verhindern.“</p>



<h2>Ein bis zwei Heizlüfter pro Etage sind nötig</h2>



<p>Funktioniert die Heizung im Haus noch nicht, sollten Bauherren Trocknungsgeräte einsetzen. VPB-Bauherrenberater Ellinger empfiehlt dazu Elektroheizer, keine Gasheizer. „Wichtig ist das gleichmäßige Heizen in allen Stockwerken, auch im Dachgeschoss. Ein bis zwei Heizlüfter pro Etage sind nötig. Geheizt werden muss rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Dabei sollte die Innenraumtemperatur bei mindestens 10 Grad Celsius liegen. </p>



<p>Im Idealfall sorgen Ventilatoren neben den Heizern für die gleichmäßige Verteilung der Wärme auf der Etage.“ Damit die nasse Luft auch aus dem Bau entweichen kann, muss regelmäßig gelüftet werden. Marc Ellinger empfiehlt: „Stoßlüften als Querlüften je nach Außentemperatur fünf bis 15 Minuten und das zwei- bis dreimal am Tag.“ Je kälter es ist, umso schneller funktioniert der Luftaustausch.</p>



<h2>Wer bezahlt das Trocknen der Baustelle?</h2>



<p>Die Frage, wer das Trocknen der Baustelle bezahlt, führt erfahrungsgemäß immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Baufirma und Bauherren. <strong>Da sich die Baufirma vertraglich verpflichtet hat, einen mängelfreien Bau zu übergeben, sollte es in ihrem Interesse liegen, Feuchteschäden zu verhindern und entsprechend Heizgeräte aufzustellen.</strong> </p>



<p>Allerdings sehen das nicht alle Firmen so. „Rechtlich gesehen kann mangelnde Trocknung, die zu Schäden an Nachgewerken und anderen Nachteilen bis hin zur Unbenutzbarkeit des Hauses zum vertraglichen Zweck führt, zu <strong>Verzugsschadensersatzansprüchen, Abnahmeverweigerungen oder Abnahme mit Vorbehalt vieler Mängelrechte</strong> und entsprechender Zahlungseinbehalte führen“, erläutert <strong>VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag</strong>. </p>



<p>Damit die Situation nicht ausgerechnet in der Phase eskaliert, in der die Bauherren mitten in den Umzugsvorbereitungen stecken, rät der Jurist, ein eventuell nötiges Trocknungsmanagement und die Zahlung der entsprechenden Kosten stets <strong>vorab im Bauvertrag ausdrücklich zu regeln</strong>. „Dabei sollte auch die Dauer der Trocknungsphase realistisch in die Bauzeit eingeplant werden.“ </p>



<p>„Bauherren, die das Thema nicht im Bauvertrag geregelt haben, müssen unter Umständen selbst aktiv werden und entsprechende Geräte mieten“, empfiehlt Marc Ellinger. „Aber allein mit dem Aufstellen von Heizgeräten ist es noch nicht getan, die Geräte müssen von Experten eingerichtet, überwacht und die Heizleistung gegebenenfalls angepasst werden, sonst drohen Trocknungsschäden. Das sind zum Beispiel Risse oder Verformungen, die entstehen, wenn die Oberfläche zu schnell austrocknet.“ Wichtig ist immer auch die Klärung der Frage, wer sich am Wochenende um das Lüftungsmanagement auf der Baustelle kümmert, wenn sie nicht besetzt ist.</p>



<h2>Die offene Luke zum Dachboden – ein Klassiker, der den Schimmel einlädt</h2>



<p>„Ein Klassiker, der immer wieder falsch gemacht wird und oft zu massiven Schimmelschäden führt, ist die offene Luke zum Dachboden hin“, erinnert Marc Ellinger. Immer wieder stoßen VPB-Berater auf das Problem: Im Winter wird im Erdgeschoss und im ersten Stock verputzt und geheizt, während die Luke zum noch nicht ausgebauten und ungedämmten Dachgeschoss weit offen steht&#8230;</p>



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		<title>Sanitärprodukte im Badezimmer bestimmen immer die Kunden &#8211; SHK-Installateure treten in den Hintergrund</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/sanitaerprodukte-im-badezimmer-bestimmen-immer-die-kunden-shk-installateure-treten-in-den-hintergrund/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=sanitaerprodukte-im-badezimmer-bestimmen-immer-die-kunden-shk-installateure-treten-in-den-hintergrund</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2021 14:39:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Badezimmer]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerk]]></category>
		<category><![CDATA[Sanitär]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG113]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>So mancher SHK-Meister würde die Markenwahl seiner Kunden noch wie früher weitgehend durch die von ihm vorgelegten Produkte in die „richtige Bahn“ lenken. Im Internetzeitalter ist das jedoch mehr oder weniger passé: Untersuchungen von BauInfoConsult zeigen, machen sich die privaten Auftraggeber über Badmöbel, Sanitärprodukte und andere augenfällige Einrichtungsbestandteile im Bad am liebsten selbst ein Bild. [&#8230;]</p>
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<p>So mancher SHK-Meister würde die Markenwahl seiner Kunden noch wie früher weitgehend durch die von ihm vorgelegten Produkte in die „richtige Bahn“ lenken. Im Internetzeitalter ist das jedoch mehr oder weniger passé: Untersuchungen von BauInfoConsult zeigen, machen sich die privaten Auftraggeber über Badmöbel, Sanitärprodukte und andere augenfällige Einrichtungsbestandteile im Bad am liebsten selbst ein Bild. </p>



<p><strong>Der Fachhandwerker läuft als Informationslieferant nur noch unter ferner liefen – das gilt auch für die endgültige Produktentscheidung im Neubau und in der Modernisierung.</strong></p>



<p>Eine Online-Befragung von BauInfoConsult unter 154 privaten Haushalten, die ihr Badezimmer modernisiert haben, zeigt: In der Modernisierung machen sich die Auftraggeber über Badmöbel, Sanitärprodukte und andere augenfällige Einrichtungsbestandteile im Bad am liebsten direkt ein Bild: Als Informationsquellen überzeugen der Handel (Baumärkte wie Fachgeschäfte) vor Ort noch vor dem Fachhandwerker. Und natürlich ist das Internet als Informationsquelle eine nicht zu unterschätzende Marktmacht (jede zweite Nennung der Befragten nach ihrer Informationsquelle bezog sich auf das Internet).</p>



<h2>Einsame Entscheidungen: Auftraggeber lassen sich in der Modernisierung nicht viel reinreden</h2>



<p>Neben der verhassten Informationsquelle Baumarkt dürfte vielen SHK-Handwerkern auch die Bedeutung des Internets als Informationsinstrument der Bauherren sauer aufstoßen. Gerade in der Badmodernisierung häufen sich bekanntlich seit Jahren die Klagen der Fachhandwerker über Kunden, die den dreistufigen Vertriebsweg umgehen möchten und ihnen minderwertige, im Baumarkt oder noch schlimmer im Internet gekaufte Teile zur Installation vor die Nase knallen.</p>



<p>Jedenfalls lassen sich die privaten Modernisierer in Bezug auf ihre Badezimmereinrichtung nicht viel reinreden: Endgültig entschieden wird im Badezimmer laut Selbsteinschätzung der Modernisierer vor allem interfamiliär bzw. durch den Modernisierer allein. Nur in jedem achten Fall wird der ausführende Handwerker in die Entscheidung mit einebzogen.</p>



<h2>Im Badezimmer ist die Position des Handwerks auch im Neubau nicht viel stärker</h2>



<p>Im Neubau haben die Fachhandwerker beziehungsweise die Architekten als Informationsbeschaffer der Bauherren beim Thema Bad eine stärkere Position. Dennoch beziehen die Bauherren laut Erfahrung der von BauInfoConsult telefonisch dazu befragten SHK-Installateure sehr häufig die Informationen selbstständig, zum Beispiel aus Googlesuchen&#8230;</p>



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		<title>Modernisierungsankündigung nicht mit allzu langem Vorlauf und andere Urteile</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2021 14:35:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[LBS]]></category>
		<category><![CDATA[Modernisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG113]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es kommt immer wieder vor, dass Eigentümer die geplante Modernisierung einer Mietwohnung sehr knapp ankündigen und deswegen vor Gericht damit scheitern. Umgekehrt sollte man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS aber auch nicht übertrieben zeitig mit dieser Nachricht an den Mieter herantreten. Zu früh gebaut Ein Eigentümer hatte das 16 Monate vor [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Es kommt immer wieder vor, dass Eigentümer die geplante Modernisierung einer Mietwohnung sehr knapp ankündigen und deswegen vor Gericht damit scheitern. Umgekehrt sollte man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS aber auch nicht übertrieben zeitig mit dieser Nachricht an den Mieter herantreten.</p>



<h2>Zu früh gebaut</h2>



<p>Ein Eigentümer hatte das 16 Monate vor Beginn der geplanten Bauarbeiten getan. Das sei weit verfrüht und damit rechtsmissbräuchlich gewesen, wehrten sich die Betroffenen. Sie wollten die Maßnahmen nicht dulden. Die zuständigen Richter in zweiter Instanz sahen es ebenso. Wenn der Eigentümer so früh dran sei, untergrabe er damit das an den Zugang der Ankündigung geknüpfte Sonderkündigungsrecht und beschränke eventuell die Möglichkeiten des Mieters, Härtegründe geltend zu machen. <strong>(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 67 S 108/20)</strong></p>



<h2>Grunderwerbssteuer aufheben? Kaufvertrag über Immobilie muss erhebliche Wohnflächendifferenz aufweisen</h2>



<p>Ist die Grunderwerbssteuer erst einmal bezahlt, dann kann sie nicht so ohne weiteres wieder aufgehoben oder geändert werden. Allerdings könnte die Nichterfüllung von erheblichen Vertragsbedingungen durch den Verkäufer nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein wesentliches Argument zu Gunsten des Steuerzahlers darstellen.</p>



<p><strong>Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 4/18</strong></p>



<h2>Das Urteil im Detail</h2>



<p><strong>Der Fall:</strong><br>Nach einem abgeschlossenen und vollständig durchgeführten Immobilienkauf machte der Erwerber geltend, dass die tatsächliche Wohnfläche von den Angaben im Vertrag um mehr als zehn Prozent abweiche. Er begehrte eine Rückabwicklung des Vertrages und wollte auch die bezahlte Grunderwerbssteuer zurückerhalten. Die Verfahrensbeteiligten und ein Gutachter kamen zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen, wie die Wohnfläche konkret zu berechnen sei und am Schluss musste in letzter Instanz der Bundesfinanzhof eine Entscheidung treffen.</p>



<p><strong>Das Urteil:</strong> <br>Die Richterinnen und Richter gaben dem Fiskus recht und legten fest, dass der Grunderwerbssteuerbescheid nicht aufzuheben sei. Im speziellen Fall seien die Flächenangaben im Vertrag nicht auf eine so drastische Art und Weise von der Realität abweichend, dass man die Wohnung als mangelhaft betrachten müsse. </p>



<p>Ein Rücktrittsrecht sei deswegen zu verneinen und ebenso die Rückgängigmachung der Grunderwerbssteuer. Bei einer Minderfläche von mehr als zehn Prozent, so der BFH, hätte man grundsätzlich von einem schweren Mangel sprechen können.</p>



<h2>Ein störender Mast Mobilfunkanlage musste Abstandsflächen zu Nachbarn einhalten</h2>



<p>Der Mast einer Mobilfunkanlage ist zwar nicht im eigentlichen Sinne als ein „Gebäude“ zu betrachten, aber er kann bei entsprechender Beschaffenheit durchaus eine ähnliche Wirkung entfalten. Das hat dann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Auswirkungen auf seine baurechtliche Einordnung und die nötigen Abstandsflächen zu den Nachbarn.</p>



<p><strong>Thüringer Oberverwaltungsgericht, Aktenzeichen 1 KO 597/17</strong></p>



<h2>Das Urteil im Detail</h2>



<p><strong>Der Fall:<br></strong>Ein Unternehmen wollte am Rande einer Wochenendhaussiedlung einen Mobilfunkmasten mit einer Höhe von 30 Metern und einer Breite von 1 Meter errichten. Der Abstand zum nächstgelegenen Haus betrug lediglich rund 10 Meter, was zu einer rechtlichen Auseinandersetzung über zwei Gerichtsinstanzen hinweg führte. So war zunächst das Verwaltungsgericht davon überzeugt, dass die Baugenehmigung erteilt werden müsse, womit die Nachbarn nicht einverstanden waren.</p>



<p><strong>Das Urteil: <br></strong>Das Oberverwaltungsgericht sah die Angelegenheit anders. Wegen der erheblichen Dimensionen dieses Projekts müsse man bei dem geplanten Masten von einer gebäudeähnlichen Wirkung ausgehen. Er würde nach seiner Errichtung als ein die Umgebung optisch beherrschendes Bauwerk wahrgenommen und könne auf diese Weise den nachbarlichen Wohnfrieden gefährden. Deswegen sei die Baugenehmigung zu verweigern&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/Fueko-recht-dez.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/Fueko-recht-dez.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/modernisierungsankuendigung-nicht-mit-allzu-langem-vorlauf-und-andere-urteile/">Modernisierungsankündigung nicht mit allzu langem Vorlauf und andere Urteile</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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		<title>DAfM Richtlinie 2 &#8211; Die horizontale Herausforderung &#8211; Schlitze und Aussparungen in Mauerwerk</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/dafm-richtlinie-2-die-horizontale-herausforderung-schlitze-und-aussparungen-in-mauerwerk/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=dafm-richtlinie-2-die-horizontale-herausforderung-schlitze-und-aussparungen-in-mauerwerk</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2021 14:28:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Mauerwerk]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG113]]></category>
		<category><![CDATA[Wand]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Technik ist in der Regel kurzlebiger als die Gebäude, in denen sie installiert wird. Sollen zum Beispiel die Kabel der neuesten technischen Errungenschaft nicht provisorisch hinter Möbeln, unter dem Teppich oder in einem Aufputz-Kabel-Kanal versteckt werden, bleibt in der Regel nur eine Möglichkeit: die Wand muss mit nachträglichen Schlitzen und Aussparungen versehen werden, um Leitungen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Technik ist in der Regel kurzlebiger als die Gebäude, in denen sie installiert wird. Sollen zum Beispiel die Kabel der neuesten technischen Errungenschaft nicht provisorisch hinter Möbeln, unter dem Teppich oder in einem Aufputz-Kabel-Kanal versteckt werden, bleibt in der Regel nur eine Möglichkeit: die Wand muss mit nachträglichen Schlitzen und Aussparungen versehen werden, um Leitungen und Kabel professionell unter Putz verlegen zu können. </p>



<p>Doch das ist nicht ohne, denn nicht korrekt ausgeführte Schlitze können gravierende Auswirkungen auf den Brand-, Schall- und Wärmeschutz sowie die Statik einer Mauerwerkswand haben. Im Interview erläutert Dr.-Ing. Frank Purtak, koordinierender Fachautor der DAfM Richtlinie 2, worauf beim Schlitzen von Mauerwerkswänden zu achten ist.</p>



<p><em>Herr Dr. Purtak, warum ist die DAfM Richtlinie 2 ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Bauingenieure, Tragwerksplaner und Architekten?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>In Neu- und Altbauten aus Mauerwerk werden die erforderlichen Haustechnik-Leitungen vorwiegend in nachträglich hergestellten Schlitzen und Aussparungen verlegt. Die damit verbundene Schwächung der Wände hat Auswirkungen auf deren Tragfähigkeit und bauphysikalischen Eigenschaften. Dieser Umstand ist auch gegeben, wenn Schlitze und Aussparungen bereits bei der Erstellung des Rohbaus durch Anordnung von Formsteinen oder beim Aufmauern der Wand umgesetzt werden. </p><p>Die Verlegung von Leitungen wird unter dem Stichwort „Smart Home“ noch weiter zunehmen, weshalb eine regelkonforme Anordnung von Schlitzen und Aussparungen unabdingbar ist. Die Richtlinie 2 des Deutschen Ausschusses für Mauerwerk e.V. (DAfM) fasst die aktuellen Regelungen übersichtlich zusammen und verdeutlicht bestimmte Sachverhalte zusätzlich mit anschaulichen Abbildungen und Diagrammen. Damit ist die Richtlinie ein hilfreiches Nachschlagewerk für alle Fragen rund um die Planung und Ausführung von Schlitzen und Aussparungen in Mauerwerk.</p><cite>Dr. Frank Purtak</cite></blockquote>



<p><em>Warum sollte das nachträgliche Schlitzen von Wänden gut geplant und fachmännisch ausgeführt werden?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Schlitze und Aussparungen sind keine triviale Angelegenheit, weil eine fehlerhafte Ausführung, z. B. zu tiefe und/oder zu breite Schlitze die Standsicherheit einer Wand beeinträchtigen können. Deshalb sollten Schlitze und Aussparungen geplant werden. Außerdem ist das passende Werkzeug wichtig. Statt zu stemmen, sollte man fräsen, denn nur so wird das Mauerwerksgefüge nicht erschüttert und ein Ausbrechen der Mauersteine vermieden.</p><cite>Dr. Frank Purtak</cite></blockquote>



<p><em>Gibt es Unterschiede beim Schlitzen von tragenden Wänden und nichttragenden inneren Trennwänden aus Mauerwerk?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Im Dezember 2019 wurde vom Deutschen Ausschuss für Mauerwerk e.V. die DAfM Richtlinie 1 „Nichttragende innere Trennwände aus Mauerwerk“ veröffentlicht. Nach dieser sind die Angaben des nationalen Anhangs DIN EN 1996-1-1/NA für die Anordnung von Schlitzen und Aussparungen auch für nichttragende innere Trennwände aus Mauerwerk zu beachten. </p><p>Grundsätzlich muss für beide Wandarten immer die Standsicherheit gewährleistet sein. Das bedeutet bei nichttragenden Wänden aus Mauerwerk, dass diese auch horizontale statische und stoßartige Lasten nach DIN 4103-1 aufnehmen können müssen.</p><cite>Dr. Frank Purtak</cite></blockquote>



<p><em>Wie werden horizontale und vertikale Schlitze in Mauerwerkswänden rechnerisch nachgewiesen?</em> &#8230;</p>



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