Ab 1. Mai 2014 gilt es die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV)“ für Gebäude (genehmigungspflichtige Vorhaben), soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, die nach dem Stichtag 01. Mai 2014 beantragt werden, einzuhalten.
Die eigentliche Verschärfung von Anforderungen wird aber aufgrund eines Beschlusses des Bundesrates erst ab Anfang 2016 in einer Stufe erfolgen. Zielsetzung dieser dann 2016 wirksamen Stufe ist, Gebäude als sogenannte Energieplushäuser zu errichten. Ein solches Gebäude soll aufgrund seiner bau- und anlagentechnische Ausstattung sowohl den gesamten Strom für den Eigenverbrauch erzeugen, wie auch Überschuss an das öffentliche Netz abgeben.