In vielen Altbauten sorgen ungedämmte Dächer für hohe Wärmeverluste. Bei Gebäuden, bei denen der Dachausbau häufig kein Thema ist, besteht ein besonders hoher Sanierungsbedarf. Hier müssen seit Inkrafttreten der Energiesparverordnung 2009 zumindest die obersten Geschossdecken eine entsprechend gute Wärmedämmung erhalten – wie jüngst im Landgericht Passau.
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Holzfaserdämmung oberste Geschossdecke im Landgericht Passau
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