Lange hat er auf sich warten lassen, doch jetzt ist er da: Der Winter hält Einzug in Deutschland – und mit ihm Schnee- und Eisglätte, die Straßen, Gehwege und Zuwege zu Wohnhäusern und Garagen unsicher macht. Verantwortlich für die Sicherheit auf Wegen ist bei Schnee und Eis zwar der Hauseigentümer.
Laut Mietvertrag für den Winterdienst zuständig ist in der Regel jedoch der Mieter.