Am 12. Oktober hat der Bundesrat die „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ verabschiedet.
Gegenüber der erst im November 2011 in Kraft getretenen Novellierung der Trinkwasserverordnung bringt die jetzige Beschlussfassung deutliche Erleichterungen für die Immobilienwirtschaft. Die Erstbeprobungsfrist wurde bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Gleichzeitig kommt es zum dreijährigen Prüfintervall. Die bisher jährlich geltende Regelung entfällt.
Zudem sollen nur noch Meldungen an die Gesundheitsämter erfolgen, wenn festgelegte Grenzwerte überschritten werden.