Große Differenzen zwischen Wohnungseigentumsgesetz und Mietrecht. Benachteiligung von Mietern, Vermietern und selbstnutzenden Eigentümern. Harmonisierung beider Gesetze dringend notwendig: private Eigentümer brauchen rechtssicheren Raum zur Vermietung ihrer Altersvorsorge. Das stellte Professor Martin Häublein in seinem Rechtsgutachten für den DDIV fest und zeigt auch gleich Möglichkeiten zur Harmonisierung von Wohnungseigentumsgesetz und Mietrecht auf.
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