Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, trat am 18. August 2006 in Kraft. Es basiert auf der Umsetzung von insgesamt vier Europäischen Richtlinien aus den Jahren 2000 bis 2004.
Wie es sich auf die tägliche Arbeit auswirkt, berichtet Wolf-Rüdiger Senk.