Die Novellierung der ersten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) trat am 22. März 2010 in Kraft. Neu Grenzwerte für Öfen, Kamine und Zentralheizungen sollen den Feinstaubausstoß minimieren. Betroffen sind 14 Millionen Einzeraumheizungen und 700.000 Heizungsanlage für feste Brennstoffe. In Deutschland gibt es augenblicklich rund 14 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen und 0,7 Mio. Heizungsanlagen für feste Brennstoffe.


Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Ratseinigung zur EPBD – Emissionsfrei bis: Alle öffentlichen Gebäude bis 2028,...
Der EU-Rat erzielte am 25. Oktober 2022 eine Einigung über den...
Mehr Dämmung führt zu erhöhten CO2-Emissionen, CO2-einsparend wirken würde die Digitalisierung...
Aus der neuesten Studie der Univ.-Prof. Dr. Manfred Norbert Fisch (Steinbeis-Innovationszentrum...
Energiewende – GdW und GETEC kooperieren – Erster Schritt: Austausch der...
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sowie der Marktführer für Energiedienstleistungen in...
Treibhausgasemissionen mit der Geislinger Konvention vergleichen
Der Klimawandel und seine unabsehbaren Folgen für Umwelt und Gesellschaft werden...
Nachhaltig, Intelligent und Autark: Panasonic baut an der Stadt von Morgen
Die Errichtung von intelligenten, umweltfreundlichen Städten, die ihre benötigte Energie selbst...
WOWIheute 19. Ausgabe der Wohnungswirtschaft-heute
Hier können Sie alle Artikel der Ausgabe 19 der WOWIheute auf...