Es gibt zahlreiche Studien, die untersucht haben, welche wirtschaftlichen Einsparmöglichkeiten es gibt, um im Immobilienbereich Strom- und Heizkosten zu senken. Zudem werden die künftigen Anforderungen an Gebäude durch die Zielsetzung der Energieeinsparverordnung definiert. Entsprechdn der augenblicklich gültigen EnEV 2014 wird der Eigenstromerzeugung von Gebäuden ein höherer Stellenwert eingeräumt, als es bisher der Fall war. Der Anteil des eigengenutzten Solarstroms aus der vom Gebäude erzeugten Energie muss bei der energetischen Berechnung einbezogen und angerechnet werden. Im Energieausweis ist das darzustellen.
Der nächste Schritt der EnEV 2020 wird die Forderung nach energieautarken Gebäuden sein. Ein Gebäude soll künftig nicht nur den Energieverbrauch in Eigenerzeugung decken, sondern zusätzlich noch Strom in das öffentliche Netz einspeisen können. Das bedeutet beispielsweise die Gebäudeaußenfläche (Dach, Fassade) technisch so zu gestalten, daß sie komplett den notwendigen Energiebedarf selber abdeckt. Die Herausforderung an Forschung und Industrie wird sein, Konstruktionen zu entwickeln, die Physik und natürliche Ressourcen dafür nutzen. Eine solche Fassadenkonstruktion arbeitet zur Zeit in Hamburg: bei dem Projekt BIQ D-Hamburg sind transparente Kollektoren in der Fassade eingebaut, in welchen Algen unter Zugabe von CO2 gezüchtet werden. Die so entstandene Biomasse wird einem externen Bioreaktor zugeführt und in Biotreibstoff verwandelt.