Der Anbau einer Satellitenanlage am Gemeinschaftseigentum stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung dar, deren Beseitigung die Gemeinschaft verlangen kann. Allerdings müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die beiderseitigen widerstreitenden Grundrechte – das Eigentumsrecht der Wohnungseigentumsgemeinschaft hinsichtlich des Erscheinungsbildes des Gemeinschaftseigentums einerseits und das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers auf freie Information andererseits – gegeneinander abgewogen werden.