Es ist gesicherte Erkenntnis, dass das Gros der Schadenfälle in der Gebäudeversicherung aus Leitungswasserschäden resultiert. Nicht immer sind diese jedoch so leicht vermeidbar wie in dem nachfolgenden Fall, welcher vom Oberlandesgericht Oldenburg entschieden wurde (OLG Oldenburg, Urteil vom 05.05.2004, Az.: 3 U 6/04).