Verbogene Dachrinnen und geplatzte Fallrohre verursachten im Winter vielerorts kostenintensive Schäden. Noch schlimmer kommt es, wenn herabhängende Eiszapfen Passanten in Gefahr bringen, Lawinen parkende Autos treffen oder Dächer unter Schneelasten zusammenbrechen.
Denn auch wenn nach §§ 836 bzw. § 908 des Bürgerlichen Gesetzbuches im Schadensfall durch Schnee und Eis an Gebäudeteilen weder ein vorbeugender Abwehranspruch noch ein Schadensersatzanspruch besteht, so können Immobilienbesitzer dennoch verpflichtet werden, den Naturgefahren und Unfallrisiken mit einem umfassenden Schutz entgegenzuwirken – vor allem in schneereichen Gegenden. Experten empfehlen daher neben der Anbringung von Schneefanggittern eine zuverlässige Elektro- Dachrinnen- und Rohrbegleitheizung – beispielsweise von AEG Haustechnik.