Die Übergangsfrist läuft aus: Seit vergangenem Jahr müssen in Immobilienanzeigen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis stehen – vom 1. Mai an können die Behörden ein Bußgeld verhängen, wenn diese fehlen. Jetzt kann es teuer werden: Wenn Vermieter oder Verkäufer die erforderlichen Energiekennwerte in kommerziellen Immobilienanzeigen nicht angeben, riskieren sie ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Die entsprechende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gilt schon seit dem 1. Mai 2014. Bisher galt jedoch noch eine einjährige Übergangsfrist. Vom 1. Mai 2015 an können die Behörden Verstöße gegen die Ausweispflicht hingegen mit Bußgeldern ahnden.
„Wie hoch die Geldstrafe für diese Ordnungswidrigkeit dann im Einzelfall ausfällt, bleibt noch abzuwarten“, sagt Susanne Frey vom Energiedienstleister Minol. „Wir raten unseren Kunden aber, die Energieausweispflicht ernst zu nehmen – zumal sich die Vorgaben einfach erfüllen lassen.“