Mit Stichtag 1. April 2017 gelten bei der Vermittlung von Leiharbeitern und Selbstständigen verschärfte Vorgaben. Unternehmen sollten die gesetzlichen Neuerungen genau kennen, um nicht in arbeitsrechtliche Stolperfallen zu geraten.
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Vorsicht arbeitsrechtliche Stolperfallen: Bei Leiharbeitern und Selbstständigen gibt es verschärfte Vorgaben
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