Vier Urteile rund ums Wohnen: Wer schweigt, stimmt nicht zu, Informationen per Funk, Eigenbedarf und Lärm

Schiffe gehören dazu, Wer am Fluss wohnt, kann sich nicht darüber beschweren; Informationen per Funk, Mieter wollte ferngesteuerte Datenablesung verhindern; Knappe Auskunft, Eigenbedarf an Mietwohnung muss nicht ausführlich begründet werden;

Wer schweigt, stimmt nicht zu, Eigentümer hatte höhere Miete abgezogen, ohne zu fragen. Vier Urteile vom Infodienst Recht und Steuern der LBS.

 

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