Dieser Beitrag beschäftigt sich im Anschluss an den Beitrag in Heft 59, Juli 2013, S. 41, RA Christoph Kaiser: Vergaberechtliche Anforderungen an energieeffiziente Beschaffung im Rahmen von Bauleistungen, mit den Möglichkeiten und Grenzen der Anpassung eines laufenden öffentlichen Auftrags wegen sich im Verlaufe der Vertragsausführung ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen.
Auftraggeber sind im Vergabeverfahren dazu verpflichtet, die zu beschaffende Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Diese Verpflichtung dient einerseits der konkreten Bestimmung des Leistungssolls. Andererseits soll sie den Bietern im Verfahren das Aufstellen einer belastbaren Kalkulation ermöglichen.