Die Bundesregierung plant, den Gesetzentwurf zur Bezahlung von Managern weiter zu verschärfen. So sollen Vorstände von Aktiengesellschaften zukünftig im Rahmen der meist vorhandenen Versicherungen gegen Managementfehler, kurz D & O (Directors and Officers Liability) genannt, im Schadenfall mit einer Selbstbeteiligung in Höhe eines Jahresgehaltes zur Kasse gebeten werden. Diese Regelung soll im Wege einer Modifikation des Aktiengesetzes (AktG) zusammen mit weiteren Maßnahmen wie etwa einer Bonizahlung erst bei Vertragsende oder dem Befinden des gesamten Aufsichtsrates über Vorstandsgehälter etc. normiert werden.
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