Das modernisierte Vergaberecht ist in Kraft. Die Vergabeordnungen für freiberufliche Leistungen (VOF) und die für Lieferleistungen (VOL) wurden zusammengefasst und durch die Vergabeverordnung (VgV) ersetzt, lediglich die VOB (A) blieb nach der Modernisierung erhalten. Die VgV gilt für Vergaben über dem Schwellenwert von 209.000 Euro und bringt viele Neuerungen. Für Architekten und Ingenieure von besonderer Bedeutung ist der Abschnitt 6, in dem betont wird, dass Architekten- und Ingenieurleistungen ausschließlich im Leistungs- und nicht im Preiswettbewerb vergeben werden.
Für die Vergabe sind zwei Regelverfahren vorgesehen – das auch bisher schon bewährte Verhandlungsverfahren sowie der sogenannte wettbewerbliche Dialog. Die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, begrüßte die Beibehaltung des Verhandlungsverfahrens mit den nun klarer gefassten Eignungskriterien.