Im November vergangenen Jahres trat die Novelle zur Trinkwasserverordnung in Kraft, die in der Praxis nur bedingt umsetzbar erschien. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte sich daher entschlossen, eine Überarbeitung der Verordnung vorzunehmen und dazu wohnungswirtschaftliche Verbände um ihre Einschätzung gebeten, so auch den Dachverband Deutscher Immobilienverwalter.
Nun scheint eine rasche Umsetzung der Novellierung allerdings fraglich, da mit einer Entscheidung der Bundesländer innerhalb des Bundesrates nun nicht wie geplant am 21. September, sondern erst mit der Sitzung am 12. Oktober zu rechnen ist. Eine rückwirkende Inkrafttretungsregelung ist im Gespräch.