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	<title>Winterdienst Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Winterdienst Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Urteile zum Winterbeginn: Laubfall, umknickende Bäume, Stürme und anderes</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2020 20:29:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die kältere Jahreszeit bringt für Immobilienbesitzer manche Probleme mit sich: Das Wetter wird unsicherer, es regnet und stürmt mehr, die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht werden höher. Auf manche Dinge kann und muss man sich im Vorfeld einstellen – zum Beispiel durch die Kontrolle der Bäume, die von Herbst- und Winterstürmen gefährdet sein könnten. Der Infodienst [&#8230;]</p>
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<p>Die kältere Jahreszeit bringt für Immobilienbesitzer manche Probleme mit sich: Das Wetter wird unsicherer, es regnet und stürmt mehr, die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht werden höher. </p>



<p>Auf manche Dinge kann und muss man sich im Vorfeld einstellen – zum Beispiel durch die Kontrolle der Bäume, die von Herbst- und Winterstürmen gefährdet sein könnten. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet in seiner Extra-Ausgabe über einige Fälle, die von Gerichten entschieden werden mussten.</p>



<h2>Streit wegen Blätter</h2>



<p>Zu ständigen Streitereien unter Nachbarn kommt es wegen Blättern und Tannenzapfen, die auf ein fremdes Grundstück herabfallen. Kaum jemand sammelt gerne Laub auf, das gar nicht von seinen eigenen Bäumen stammt. </p>



<p>Doch wenn die Äste nicht über die Grenze hinausgewachsen sind und von dort Laub auf das Grundstück fällt, kann der Nachbar verlangen, dass die Äste zurückgeschnitten werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen V ZR 102/18) widerspricht es den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung, Äste über die Grundstücksgrenze hinaus wachsen zu lassen.</p>



<h2>Kümmerlicher Rasen im Winter – Mietminderung?</h2>



<p>Im Herbst und im Winter sieht der Rasen in der Regel nicht mehr so attraktiv aus wie in der wärmeren Jahreszeit. Das störte die Mieter eines Grundstücks, die vom Eigentümer deswegen eine Mietminderung forderten. Doch das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 422/10) wies die entsprechende Klage ab. Dieses eher kümmerliche Erscheinungsbild des Rasens sei jahreszeitlich bedingt und nicht vom Vermieter zu verantworten.</p>



<h2><strong>Mieter vom Vermieter wg. Schlechter Rasenpflege verklagt</strong></h2>



<p>Umgekehrt sind aber auch immer wieder Eigentümer nicht damit zufrieden, wie Mieter den Rasen auf ihrem Grundstück pflegen. In einem Fall wurde deswegen im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt, die Grünflächen seien von den Mietern „in Ordnung“ zu halten&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/12/Fueko-recht-urteile-herbst-und-winter.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/12/Fueko-recht-urteile-herbst-und-winter.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Streu- und Räumpflicht, Schnee und Eis. Wer haftet, wenn die Mietergemeinschaft den Winterdienst übernimmt?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Jan 2020 20:26:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
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		<category><![CDATA[WolfRüdiger Senk]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Als Immobilienbesitzer sollte man zu dieser Jahreszeit rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen in Sachen Frost und Schnee treffen. Dazu zählt nicht zuletzt die Organisation des Winterdienstes im Hinblick auf Schneeräum- und Streupflichten. Diese werden nicht selten der Mietergemeinschaft qua Hausordnung aufgebürdet, auch im Kosteninteresse. Eine derartige Regelung kann jedoch auch Risiken beinhalten, wie man der Entscheidung [&#8230;]</p>
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<p>Als Immobilienbesitzer sollte man zu dieser Jahreszeit rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen in Sachen Frost und Schnee treffen. Dazu zählt nicht zuletzt die Organisation des Winterdienstes im Hinblick auf Schneeräum- und Streupflichten. Diese werden nicht selten der Mietergemeinschaft qua Hausordnung aufgebürdet, auch im Kosteninteresse. Eine derartige Regelung kann jedoch auch Risiken beinhalten, wie man der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg zu entnehmen vermag (Urteil vom 27.02.2014, Az.: 2 U 77/13, veröffentlich in VersR 2014, 1137 ff.)</p>



<h2>Sturz mit Verletzungen</h2>



<p>Der Kläger dieses Rechtsstreits war am Morgen des 03. Februar 2011 nicht auf öffentlichem Grund und Boden, sondern auf einem zu einem Mehrfamilienhaus, in welchem er selbst eine Mietwohnung bewohnte, gehörenden Privatweg bei Eisglätte gestürzt und hatte sich dabei erhebliche Verletzungen zugezogen. Beklagte war eine Hausmeisterfirma, an welche ein Teil der Mieter des Hauses ihre vertragliche Winterdienstpflicht delegiert hatte, nicht jedoch der Kläger. </p>



<p>Das OLG bezweifelte bereits, dass ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte aus vertraglicher Haftung aus dem Vertrag der Beklagten mit den anderen Mietern mit Schutzwirkung zugunsten des Beklagten bestünde. Aber auch eine deliktische Haftung der Beklagten aus § 823 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB in Verbindung mit fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB lehnte das Gericht ab.</p>



<h2>Verkehrssicherungspflicht für den gemeinsam genutzten Privatweg obliegt dem Eigentümer</h2>



<p>Es begründete seine Auffassung damit, dass die Verkehrssicherungspflicht für den von allen Mietparteien gemeinsam genutzten Privatweg grundsätzlich dem Hauseigentümer bzw. Vermieter obliegen würde. Da im vorliegenden Fall der Winterdienst durch entsprechende mietvertragliche Regelung ohne nähere Ausgestaltung den Mietern übertragen wurde, wäre der Winterdienst von der Gemeinschaft der Mietparteien gemäß § 741ff. BGB zu leisten gewesen mit der Rechtsfolge, dass ein Schadenersatzanspruch ausgeschlossen wäre, da der Kläger als geschädigter Mitverpflichteter aufgrund der ihm selbst mitobliegenden Verkehrssicherungspflicht nicht in den Schutzbereich der daneben auch den anderen Mietern obliegenden Verpflichtung einbezogen wäre (<strong>i.d.S BGH VersR 1985, 243 und OLG Hamm VersR 2002, 1299</strong>).</p>



<h2>Eine eindeutige Aufgabenverteilung</h2>



<p>Anders wäre der Sachverhalt jedoch zu beurteilen, wenn es eine eindeutige Aufgabenverteilung gegeben hätte, was hier jedoch nicht der Fall war. Aber selbst wenn eine der anderen Mietparteien, die den Hausmeisterdienst mit der Wahrnehmung des Winterdienstes beauftragt hatte, am Unfalltag beweisbar zuständig gewesen wäre, hätte dies nach Auffassung des erkennenden Gerichtes nicht ausgereicht, eine Haftung der Beklagten zu begründen, da deren Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes erst um 07:00 Uhr begann&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/01/Fueko-recht-winter.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/01/Fueko-recht-winter.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Winterdienst, Schnee- und Eisglätte – Das muss der Mieter tun!</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/winterdienst-schnee-und-eisglaette-das-muss-der-mieter-tun-2/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=winterdienst-schnee-und-eisglaette-das-muss-der-mieter-tun-2</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Feb 2017 22:40:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn der Winter Einzug hält, machen Schnee- und Eisglätte die Straßen, aber auch die Gehwege und Zuwege zu Wohnhäusern und Garagen unsicher. Verantwortlich für die Sicherheit auf Wegen ist bei Schnee und Eis zwar der Hauseigentümer. Laut Mietvertrag für den Winterdienst zuständig ist in der Regel jedoch der Mieter. zum Artikel als PDF</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Winter Einzug hält, machen Schnee- und Eisglätte die Straßen, aber auch die Gehwege und Zuwege zu Wohnhäusern und Garagen unsicher. Verantwortlich für die Sicherheit auf Wegen ist bei Schnee und Eis zwar der Hauseigentümer. Laut Mietvertrag für den Winterdienst zuständig ist in der Regel jedoch der Mieter.  <span id="more-24678"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2017/02/Fueko-Wohnprofis-zu-Winterdienst-AG101.pdf" alt="Fueko-Wohnprofis-zu-Winterdienst-AG101.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/winterdienst-schnee-und-eisglaette-das-muss-der-mieter-tun-2/">Winterdienst, Schnee- und Eisglätte – Das muss der Mieter tun!</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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		<title>Winterdienst, Schnee- und Eisglätte – Das muss der Mieter tun!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Jan 2017 21:16:10 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn der Winter Einzug hält, machen Schnee- und Eisglätte die Straßen, aber auch die Gehwege und Zuwege zu Wohnhäusern und Garagen unsicher. Verantwortlich für die Sicherheit auf Wegen ist bei Schnee und Eis zwar der Hauseigentümer. Laut Mietvertrag für den Winterdienst zuständig ist in der Regel jedoch der Mieter. zum Artikel als PDF</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/winterdienst-schnee-und-eisglaette-das-muss-der-mieter-tun/">Winterdienst, Schnee- und Eisglätte – Das muss der Mieter tun!</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Winter Einzug hält, machen Schnee- und Eisglätte die Straßen, aber auch die Gehwege und Zuwege zu Wohnhäusern und Garagen unsicher. Verantwortlich für die Sicherheit auf Wegen ist bei Schnee und Eis zwar der Hauseigentümer. Laut Mietvertrag für den Winterdienst zuständig ist in der Regel jedoch der Mieter.  <span id="more-24582"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2017/01/Fueko-Wohnprofis-zu-Winterdienst.pdf" alt="Fueko-Wohnprofis-zu-Winterdienst.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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		<item>
		<title>Wenn sich Gerichte mit der Verkehrssicherungspflicht im Winter befassen müssen &#8211; Die 10 wichtigsten Winter- Urteile</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jan 2016 03:13:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[AG88]]></category>
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		<category><![CDATA[Winterdienst]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Weit mehr als im Sommer sind Haus- und Grundbesitzer normalerweise im Winter gefordert, denn dann müssen sie ihre öffentlich zugänglichen Wege von Schnee und Eis frei halten. Das fällt unter die Verkehrssicherungspflicht und kann manchmal erheblichen Aufwand bedeuten – besonders dann, wenn über Wochen hinweg Temperaturen unter dem Nullpunkt herrschen.     Diese Extra-Ausgabe des [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Weit mehr als im Sommer sind Haus- und Grundbesitzer normalerweise im Winter gefordert, denn dann müssen sie ihre öffentlich zugänglichen Wege von Schnee und Eis frei halten. Das fällt unter die Verkehrssicherungspflicht und kann manchmal erheblichen Aufwand bedeuten – besonders dann, wenn über Wochen hinweg Temperaturen unter dem Nullpunkt herrschen.</p>
<p>  <span id="more-23175"></span>  </p>
<p> </p>
<p> </p>
<p>Diese Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS befasst sich mit zehn Urteilen rund um dem Winterdienst. Dabei geht es um ganz grundsätzliche Fragen. Zum Beispiel diese: Wie breit muss eigentlich ein geräumter Weg sein? Und wie sieht es mit Streugutresten aus, die auf einem Weg liegen geblieben sind und ihrerseits eine Gefahr darstellen?</p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2016/01/Fueko-Verkehrssicherungspflicht_1.pdf" alt="Fueko-Verkehrssicherungspflicht_1.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Vorsicht, Eis und Schnee von Dach: so begrenzen Sie die Gefahr mit Heizbändern an Rohren und Rinnen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/vorsicht-eis-und-schnee-von-dach-so-begrenzen-sie-die-gefahr-mit-heizbaendern-an-rohren-und-rinnen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=vorsicht-eis-und-schnee-von-dach-so-begrenzen-sie-die-gefahr-mit-heizbaendern-an-rohren-und-rinnen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Oct 2015 13:23:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Dach]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Schneeschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG61]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kaum fallen die ersten Schneeflocken, werden die Gehwege schnell wieder rutschig. Im Winter müssen Hausbesitzer neben dem Schnee auch schwere Eiszapfen am Haus entfernen, damit diese nicht auf Fußgänger oder parkende Pkws herabstürzen können. Denn im Schadensfall haftet der Hauseigentümer. Deshalb ist es ratsam, Schilder aufzustellen, die vor Dachlawinen warnen und sogenannte Heizbänder anzuschaffen, welche [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kaum fallen die ersten Schneeflocken, werden die Gehwege schnell wieder rutschig. Im Winter müssen Hausbesitzer neben dem Schnee auch schwere Eiszapfen am Haus entfernen, damit diese nicht auf Fußgänger oder parkende Pkws herabstürzen können. Denn im Schadensfall haftet der Hauseigentümer. Deshalb ist es ratsam, Schilder aufzustellen, die vor Dachlawinen warnen und sogenannte Heizbänder anzuschaffen, welche Rohre und Dachrinnen eisfrei halten.  <span id="more-22939"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2015/10/BaBe-Heizbaender-Rohren-Rinnen_1.pdf" alt="BaBe-Heizbaender-Rohren-Rinnen_1.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Der nächste Winter kommt bestimmt: Wer haftet, wenn die Mietergemeinschaft den Winterdienst übernimmt, Herr Senk?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/der-naechste-winter-kommt-bestimmt-wer-haftet-wenn-die-mietergemeinschaft-den-winterdienst-uebernimmt-herr-senk/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=der-naechste-winter-kommt-bestimmt-wer-haftet-wenn-die-mietergemeinschaft-den-winterdienst-uebernimmt-herr-senk</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Nov 2014 16:34:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[AG74]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Senk]]></category>
		<category><![CDATA[Winterdienst]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zwar lässt das Wetter derzeit noch nicht unbedingt den Gedanken an Frost, Schnee und Winterdienst aufkommen, jedoch sollte man als Immobilienbesitzer rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen treffen. Dazu zählt nicht zuletzt die Organisation des Winterdienstes im Hinblick auf Schneeräumund Streupflichten. Diese werden nicht selten der Mietergemeinschaft qua Hausordnung aufgebürdet, auch im Kosteninteresse. Eine derartige Regelung kann [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/der-naechste-winter-kommt-bestimmt-wer-haftet-wenn-die-mietergemeinschaft-den-winterdienst-uebernimmt-herr-senk/">Der nächste Winter kommt bestimmt: Wer haftet, wenn die Mietergemeinschaft den Winterdienst übernimmt, Herr Senk?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zwar lässt das Wetter derzeit noch nicht unbedingt den Gedanken an Frost, Schnee und Winterdienst aufkommen, jedoch sollte man als Immobilienbesitzer rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen treffen. Dazu zählt nicht zuletzt die Organisation des Winterdienstes im Hinblick auf Schneeräumund Streupflichten. Diese werden nicht selten der Mietergemeinschaft qua Hausordnung aufgebürdet, auch im Kosteninteresse.  <span id="more-21452"></span>  </p>
<p>Eine derartige Regelung kann jedoch auch Risiken beinhalten, wie man der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom 27. Februar des Jahres zu entnehmen vermag (Urteil vom 27.02.2014, Az.: 2 U 77/13, veröffentlich in VersR 2014, 1137 ff.).</p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2014/11/Fueko-herr-senk-der-naechste-winter-kommt-bestimmt.pdf" alt="Fueko-herr-senk-der-naechste-winter-kommt-bestimmt.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/der-naechste-winter-kommt-bestimmt-wer-haftet-wenn-die-mietergemeinschaft-den-winterdienst-uebernimmt-herr-senk/">Der nächste Winter kommt bestimmt: Wer haftet, wenn die Mietergemeinschaft den Winterdienst übernimmt, Herr Senk?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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		<title>Beim Wintercheck von Immobilien gebäudetechnische Anlagen nicht vergessen!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Nov 2014 16:16:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[AG74]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensprävention]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Winterdienst]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Von O bis O: Die aus dem Straßenverkehr bekannte Regelung in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen umzusatteln – nämlich von Oktober bis Ostern – gilt auch für Immobilien und ihre gebäudetechnischen Anlagen. „Frost und Schnee können Betriebsausfälle bei der Gebäudetechnik verursachen. Dies führt zu hohen Kosten aufgrund von Frost- und Wasserschäden sowie erhöhtem Energieverbrauch. Das [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Von O bis O: Die aus dem Straßenverkehr bekannte Regelung in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen umzusatteln – nämlich von Oktober bis Ostern – gilt auch für Immobilien und ihre gebäudetechnischen Anlagen. „Frost und Schnee können Betriebsausfälle bei der Gebäudetechnik verursachen. Dies führt zu hohen Kosten aufgrund von Frost- und Wasserschäden sowie erhöhtem Energieverbrauch.</p>
<p>  <span id="more-21449"></span>  </p>
<p>Das gilt bei Betriebs- und Werkstätten wie Wohngebäuden gleichermaßen“, warnt Marc Eickholz, Leiter der Abteilung Facility Management bei der Niederberger Gruppe, und rät dazu, spätestens im Oktober Maßnahmen für eine sichere Nutzung von Immobilien in den Wintermonaten zu ergreifen.</p>
<p> </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2014/11/Fueko-Beim-Wintercheck-Immobilien-gebaeudetechnische-Anlagen-nicht-vergessen.pdf" alt="Fueko-Beim-Wintercheck-Immobilien-gebaeudetechnische-Anlagen-nicht-vergessen.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Frost und seine Tücken im Lichte der Rechtsprechung. Was ist zu beachten, Herr Senk?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Feb 2014 19:40:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[AG65]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Senk]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Winterdienst]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zwar hat der Winter in weiten Teilen der Republik bislang noch auf sich warten lassen, jedoch sollte dies nicht zur Nachlässigkeit im Hinblick auf die Frostsicherung leerstehender Räumlichkeiten verleiten. Anderenfalls drohen unter Umständen kostspielige Konsequenzen beim Versicherungsschutz, wie sich exemplarisch aus einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgericht vom 9. Oktober 2012 ergibt (Az.: 11 U 172/11). [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zwar hat der Winter in weiten Teilen der Republik bislang noch auf sich warten lassen, jedoch sollte dies nicht zur Nachlässigkeit im Hinblick auf die Frostsicherung leerstehender Räumlichkeiten verleiten. Anderenfalls drohen unter Umständen kostspielige Konsequenzen beim Versicherungsschutz, wie sich exemplarisch aus einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgericht vom 9. Oktober 2012 ergibt (Az.: 11 U 172/11).  <span id="more-19789"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2014/02/Senk-Frost-Tuecken-Lichte-Rechtsprechung.pdf" alt="Senk-Frost-Tuecken-Lichte-Rechtsprechung.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Winterdienst: Sicher durch Eis und Schnee, Hausverwalterin Doris Wittlinger rät</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Dec 2013 03:16:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[AG63]]></category>
		<category><![CDATA[Winterdienst]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der erste Schnee ist bei Kindern ein willkommenes Vergnügen. Doch spätestens, wenn Straßen und Gehwege zur Rutschpartie werden, zeigt der Winter auch seine anderen Seiten. Dann müssen Hauseigentümer und Mieter zu Schneeschieber und Besen greifen, um für Sicherheit vor ihrer Haustür zu sorgen. Für die Schnee- und Eisbeseitigung auf Fahrbahnen ist die Stadtreinigung verantwortlich – [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der erste Schnee ist bei Kindern ein willkommenes Vergnügen. Doch spätestens, wenn Straßen und Gehwege zur Rutschpartie werden, zeigt der Winter auch seine anderen Seiten. Dann müssen Hauseigentümer und Mieter zu Schneeschieber und Besen greifen, um für Sicherheit vor ihrer Haustür zu sorgen. Für die Schnee- und Eisbeseitigung auf Fahrbahnen ist die Stadtreinigung verantwortlich – auf Gehwegen sind es die Anlieger.  <span id="more-19358"></span>  </p>
<p>Das gilt fast überall in deutschen Städten von der kleinsten Wohnstraße bis hin zur Fußgängerzone. Die Schneeräumpflicht ist Teil der Straßenreinigungspflicht der Gemeinden. Diese übertragen ihre Pflichten in der Regel auf die Grundeigentümer, die das Schneeräumen durch eine Vereinbarung im Mietvertrag wiederum auf den Mieter übertragen können.</p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2013/12/fueko-Winterdienst.pdf" alt="fueko-Winterdienst.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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