Zwar lässt das Wetter derzeit noch nicht unbedingt den Gedanken an Frost, Schnee und Winterdienst aufkommen, jedoch sollte man als Immobilienbesitzer rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen treffen. Dazu zählt nicht zuletzt die Organisation des Winterdienstes im Hinblick auf Schneeräumund Streupflichten. Diese werden nicht selten der Mietergemeinschaft qua Hausordnung aufgebürdet, auch im Kosteninteresse.
Eine derartige Regelung kann jedoch auch Risiken beinhalten, wie man der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom 27. Februar des Jahres zu entnehmen vermag (Urteil vom 27.02.2014, Az.: 2 U 77/13, veröffentlich in VersR 2014, 1137 ff.).