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	<title>Kuendigung Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Kuendigung Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Kündigungsmöglichkeiten eines Wohnungsunternehmens bei verhaltensbedingten Störungen des Mietvertrages durch den Mieter – aktuelle Rechtsprechung – von Dr. Peter Hitpaß</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/kuendigungsmoeglichkeiten-eines-wohnungsunternehmens-bei-verhaltensbedingten-stoerungen-des-mietvertrages-durch-den-mieter-aktuelle-rechtsprechung-von-dr-peter-hitpass-2/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=kuendigungsmoeglichkeiten-eines-wohnungsunternehmens-bei-verhaltensbedingten-stoerungen-des-mietvertrages-durch-den-mieter-aktuelle-rechtsprechung-von-dr-peter-hitpass-2</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Sep 2019 20:53:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Überblick &#8211; Der Fall des rauchenden Mieters Friedhelm Adolfs aus Düsseldorf, NRW, machte Mitte des Jahrzehnts mehrere Jahre Schlagzeilen. Er kämpfte bis zum BGH um das Recht, in seiner Mietwohnung zu rauchen. Das höchste deutsche Gericht hat letztendlich in der Sache nicht entschieden, sondern nur allgemeine Hinweise zur Störung des Hausfriedens durch Rauchen und eine [&#8230;]</p>
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<p>Überblick &#8211; Der Fall des rauchenden Mieters Friedhelm Adolfs aus Düsseldorf, NRW, machte Mitte des Jahrzehnts mehrere Jahre Schlagzeilen. Er kämpfte bis zum BGH um das Recht, in seiner Mietwohnung zu rauchen. Das höchste deutsche Gericht hat letztendlich in der Sache nicht entschieden, sondern nur allgemeine Hinweise zur Störung des Hausfriedens durch Rauchen und eine damit verbundene Kündigungsmöglichkeit des Vermieters gegeben (ZMR 2015, 376).</p>



<p>Rauchen in der Mietwohnung, Streit mit dem Vermieter, ungenehmigte Tierhaltung, unerlaubte Untervermietung, Fälle aus dem Alltag, mit denen sich ein Wohnungsunternehmen täglich konfrontiert sieht. Fälle, die nur durch eine Minderheit von Mietern verursacht werden, den Wohnungsunternehmen aber großes Kopfzerbrechen bereiten. </p>



<p>„Vermieter mit Werten“ so definieren sich die 359 VNW Mitgliedsunternehmen in Mecklenburg- Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg. Sie geben ca.1,5 Millionen Mietern in über 730.000 Wohnungen ein Dach über dem Kopf. Wohnungsbaugenossenschaften tragen dem Fördergedanken des Genossenschaftsgesetzes Rechnung. </p>



<p>Kommunale Wohnungsunternehmen sind Instrumente ihrer Anteilseigner für die Daseinsvorsorge. Bei beiden Unternehmensrechtsformen als Bestandshalter steht der Mieter als Kunde im Vordergrund. Mieter bei den VNW-Mitgliedsunternehmen sind grundsätzlich vor Eigenbedarfskündigungen bzw. Kündigungen aus anderen Gründen geschützt.</p>



<h2>II. Rechtslage nach BGB</h2>



<p>Kündigungsmöglichkeiten bestehen für Wohnungsunternehmen dann, wenn sie sich selbst vor Fehlverhalten ihrer Mieter bzw. Dritte vor dem Fehlverhalten eigener Mieter schützen müssen. Rechtsgrundlage für die ordentliche Kündigung des Vermieters ist § 573 BGB. Danach kann das Wohnungsunternehmen u.a. eine ordentliche Kündigung aussprechen, wenn es ein berechtigtes Interesse daran hat. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat.</p>



<p>Nach § 543 BGB besteht das allgemeine Recht, ein Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist. In § 543 Abs. 1 S. 2 BGB ist der unbestimmte Rechtsbegriff „wichtiger Grund“ legal definiert: Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann&#8230;</p>



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		<title>Kündigungsmöglichkeiten eines Wohnungsunternehmens bei verhaltensbedingten Störungen des Mietvertrages durch den Mieter – aktuelle Rechtsprechung – von Dr. Peter Hitpaß</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/kuendigungsmoeglichkeiten-eines-wohnungsunternehmens-bei-verhaltensbedingten-stoerungen-des-mietvertrages-durch-den-mieter-aktuelle-rechtsprechung-von-dr-peter-hitpass/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=kuendigungsmoeglichkeiten-eines-wohnungsunternehmens-bei-verhaltensbedingten-stoerungen-des-mietvertrages-durch-den-mieter-aktuelle-rechtsprechung-von-dr-peter-hitpass</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Aug 2019 15:35:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Überblick &#8211; Der Fall des rauchenden Mieters Friedhelm Adolfs aus Düsseldorf, NRW, machte Mitte des Jahrzehnts mehrere Jahre Schlagzeilen. Er kämpfte bis zum BGH um das Recht, in seiner Mietwohnung zu rauchen. Das höchste deutsche Gericht hat letztendlich in der Sache nicht entschieden, sondern nur allgemeine Hinweise zur Störung des Hausfriedens durch Rauchen und eine [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Überblick &#8211; Der Fall des rauchenden Mieters Friedhelm Adolfs aus Düsseldorf, NRW, machte Mitte des Jahrzehnts mehrere Jahre Schlagzeilen. Er kämpfte bis zum BGH um das Recht, in seiner Mietwohnung zu rauchen. Das höchste deutsche Gericht hat letztendlich in der Sache nicht entschieden, sondern nur allgemeine Hinweise zur Störung des Hausfriedens durch Rauchen und eine damit verbundene Kündigungsmöglichkeit des Vermieters gegeben (ZMR 2015, 376).</p>


<p>Rauchen in der Mietwohnung, Streit mit dem Vermieter, ungenehmigte Tierhaltung, unerlaubte Untervermietung, Fälle aus dem Alltag, mit denen sich ein Wohnungsunternehmen täglich konfrontiert sieht. Fälle, die nur durch eine Minderheit von Mietern verursacht werden, den Wohnungsunternehmen aber großes Kopfzerbrechen bereiten. </p>



<p>„Vermieter mit Werten“ so definieren sich die 359 VNW Mitgliedsunternehmen in Mecklenburg- Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg. Sie geben ca.1,5 Millionen Mietern in über 730.000 Wohnungen ein Dach über dem Kopf. Wohnungsbaugenossenschaften tragen dem Fördergedanken des Genossenschaftsgesetzes Rechnung. Kommunale Wohnungsunternehmen sind Instrumente ihrer Anteilseigner für die Daseinsvorsorge. Bei beiden Unternehmensrechtsformen als Bestandshalter steht der Mieter als Kunde im Vordergrund. Mieter bei den VNW-Mitgliedsunternehmen sind grundsätzlich vor Eigenbedarfskündigungen bzw. Kündigungen aus anderen Gründen geschützt.</p>



<h2>II. Rechtslage nach BGB</h2>



<p>Kündigungsmöglichkeiten bestehen für Wohnungsunternehmen dann, wenn sie sich selbst vor Fehlverhalten ihrer Mieter bzw. Dritte vor dem Fehlverhalten eigener Mieter schützen müssen. Rechtsgrundlage für die ordentliche Kündigung des Vermieters ist § 573 BGB. Danach kann das Wohnungsunternehmen u.a. eine ordentliche Kündigung aussprechen, wenn es ein berechtigtes Interesse daran hat. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat.</p>



<p>Nach § 543 BGB besteht das allgemeine Recht, ein Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist. In § 543 Abs. 1 S. 2 BGB ist der unbestimmte Rechtsbegriff „wichtiger Grund“ legal definiert: Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Insoweit bedarf es der Feststellung, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zu seiner ordentlichen Beendigung nicht zumutbar ist. Diese Feststellung ist nach objektiven Maßstäben zu treffen (BeckOGK/Mehle BGB § 543, Rdnr. 11). </p>



<p>In folgenden Fallgestaltungen hat die Rechtsprechung bei verhaltensauffälligen Mietern eine Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter angenommen.</p>



<h2>III. Unerlaubte Untervermietung durch den Mieter an Dritte</h2>



<ol><li><strong>Kündigung wegen ungenehmigter Untervermietung von Wohnraum – AG München ,411 C 2150/17 -juris </strong></li></ol>



<p> Das AG München hat entschieden, dass die ordentliche Kündigung einer Mietwohnung zulässig ist, wenn die Wohnung ohne Genehmigung über einen längeren Zeitraum an Touristen untervermietet wird. Im Streitfall war die Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters durch den Mieter an zwei arabische Medizintouristen vermietet&#8230;</p>



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		<title>D&#038;O-Schaden: Fristlose Kündigung vs. Weiterbeschäftigung, ist das möglich, Herr Senk?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/do-schaden-fristlose-kuendigung-vs-weiterbeschaeftigung-ist-das-moeglich-herr-senk/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=do-schaden-fristlose-kuendigung-vs-weiterbeschaeftigung-ist-das-moeglich-herr-senk</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2016 10:01:29 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Senk]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Während bei D&#38;O-Schadenfällen meist eine „Zero Tolerance“-Philosophie in den Unternehmen vorherrscht, also eine sofortige Trennung von dem Geschäftsführer oder Vorstand erfolgt, dem ein fehlerhaftes Handeln vorgeworfen wird, gibt es durchaus auch Fälle, in denen ein Unternehmen mehr Verständnis für einen Fehler eines ansonsten geschätzten Geschäftsführers aufbringt und trotz eines vorwerfbaren Verstoßes diesen weiterhin beschäftigen möchte. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Während bei D&amp;O-Schadenfällen meist eine „Zero Tolerance“-Philosophie in den Unternehmen vorherrscht, also eine sofortige Trennung von dem Geschäftsführer oder Vorstand erfolgt, dem ein fehlerhaftes Handeln vorgeworfen wird, gibt es durchaus auch Fälle, in denen ein Unternehmen mehr Verständnis für einen Fehler eines ansonsten geschätzten Geschäftsführers aufbringt und trotz eines vorwerfbaren Verstoßes diesen weiterhin beschäftigen möchte.  <span id="more-24085"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2016/08/Fueko-DuO-Schaden.pdf" alt="Fueko-DuO-Schaden.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Augen auf bei Abfindungen, Fallstricke liegen überall!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Apr 2016 14:13:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Arbeitgeberseitige Kündigungen führen oft zu Konflikten, weshalb Unternehmen häufig einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag anstreben. Auch für Arbeitnehmer kann sich eine gütliche Lösung lohnen. Gemeinsam lassen sich rechtliche und steuerliche Fallstricke besser umgehen. zum Artikel als PDF</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitgeberseitige Kündigungen führen oft zu Konflikten, weshalb Unternehmen häufig einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag anstreben. Auch für Arbeitnehmer kann sich eine gütliche Lösung lohnen. Gemeinsam lassen sich rechtliche und steuerliche Fallstricke besser umgehen.  <span id="more-23563"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2016/04/Fueko-Augen-auf-bei-Abfindungen.pdf" alt="Fueko-Augen-auf-bei-Abfindungen.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Drei Urteile:Trockenraum nicht sperren, Abstandszahlungen an Mieter sind Werbungskosten, Kündigung bei Abriss</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Mar 2012 11:03:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[AG9]]></category>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Darf der Eigentümer einfach den Trockenraum zusperren? Ein Vermieter hat seinem Neumieter finanzielle ‚Umzugshilfen‘ versprochen, sind das Werbungskosten? Eigentümer wollen ihr Haus abreißen, wann dürfen sie den Mietern kündigen? zum Artikel als PDF</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/drei-urteiletrockenraum-nicht-sperren-abstandszahlungen-an-mieter-sind-werbungskosten-kuendigung-bei-abriss/">Drei Urteile:Trockenraum nicht sperren, Abstandszahlungen an Mieter sind Werbungskosten, Kündigung bei Abriss</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Darf der Eigentümer einfach den Trockenraum zusperren? Ein Vermieter hat seinem Neumieter finanzielle ‚Umzugshilfen‘ versprochen, sind das Werbungskosten?   <span id="more-13962"></span>  Eigentümer wollen ihr Haus abreißen, wann dürfen sie den Mietern kündigen?</p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2012/03/JFkoRecht.pdf" alt="JFkoRecht.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/drei-urteiletrockenraum-nicht-sperren-abstandszahlungen-an-mieter-sind-werbungskosten-kuendigung-bei-abriss/">Drei Urteile:Trockenraum nicht sperren, Abstandszahlungen an Mieter sind Werbungskosten, Kündigung bei Abriss</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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