Während bei D&O-Schadenfällen meist eine „Zero Tolerance“-Philosophie in den Unternehmen vorherrscht, also eine sofortige Trennung von dem Geschäftsführer oder Vorstand erfolgt, dem ein fehlerhaftes Handeln vorgeworfen wird, gibt es durchaus auch Fälle, in denen ein Unternehmen mehr Verständnis für einen Fehler eines ansonsten geschätzten Geschäftsführers aufbringt und trotz eines vorwerfbaren Verstoßes diesen weiterhin beschäftigen möchte.


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D&O-Schaden: Fristlose Kündigung vs. Weiterbeschäftigung, ist das möglich, Herr Senk?
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