Sturmschäden schnell der Versicherung melden.

Blitzeinschlag überflutete Straßen, vollgelaufene Keller und blockierte Bahnstrecken. Die Regulierung von Schäden, die das Unwetter an Pfingstmontag mit abgedeckten Dächern und umgeknickten Bäumen angerichtet hat, ist in der Regel ein Fall für die Versicherung. Verschiedene Policen springen ein, um Schäden finanziell auszugleichen. „Sturmschäden müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden.

Betroffene sind zudem verpflichtet, alles zu unterlassen, was einen Schaden verursachen und die Feststellung erschweren könnte – sonst wird in vielen Fällen der Versicherungsschutz teilweise oder komplett riskiert“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Gefahrenquellen dürfen und müssen jedoch beseitigt werden. Die Angaben bei der Schadensmeldung müssen außerdem wahrheitsgetreu sein. Nachfolgende Tipps und die Nachfrage beim Versicherer tun kund, wie sich Betroffene jetzt verhalten sollen:

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