Schäden an brandschutztechnischen Maßnahmen können im Brandfall verheerende Folgen haben und sehr schnell zu Personen- und Sachschäden führen. Deswegen werden in den Landesbauordnungen der Bundesländer generelle Brandschutzanforderungen an Gebäude geregelt.
Damit sollen die wesentlichen Aspekte des Brandschutzes, die Verhinderung einer Brandausbreitung, das Vorhalten von Rettungswegen sowie das Ermöglichen von Lösch¬arbeiten sowohl in der Planungsphase als auch insbesondere bei der Ausführung berück¬sichtigt werden. Bei Bestandsgebäuden gelten darüber hinaus zusätzliche Anforderungen.