Fast alle Bundesländer haben die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern und deren Nachrüstung in Bestandsimmobilien mittlerweile gesetzlich geregelt. Auch im Saarland ist diese jetzt seit Anfang September gesetzlich in der Saarländischen Landesbauordnung verankert und damit rechtskräftig. Damit gilt: In Bestandsliegenschaften müssen Rauchwarnmelder bis zum 31. Dezember 2016 nachgerüstet werden.


Lesezeit ca: 0 min.
Saarland! Rauchwarnmelderpflicht! Bis Ende 2016 müssen 488.000 Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Sachsen stopft Sicherheitslücke – Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten in Sachsen ab Anfang...
Etwas überraschend hat der sächsische Landtag Anfang Juni 2022 eine Rauchmelderpflicht...
Nun also endgültig – Anmietkosten für Rauchwarnmelder sind nicht umlagefähig –...
In der Rechtsprechung und Fachliteratur war es lange Zeit streitig, ob...
Dass Lösungen auch einfach, sicher, digital sein können, zeigt KALO
Die Heizkostenverordnung (HKVO) und damit auch die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) stellt...
Mehr Transparenz durch unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) – Die Umsetzung erklären Kristin...
Mit der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) wird mehr Transparenz geschaffen. Diese soll...
GWG-Gruppe: Bundesweiter Bestand wird von Kalo mit digitalen Stromzählern und Smart-Meter-Gateways...
Die Hamburger KALORIMETA GmbH (KALO), Full Service Dienstleister für die Wohnungswirtschaft,...
Doppelter Pfusch führt zu doppeltem Wasserschaden
Mancher Schaden, zu dem die IFS-Gutachter gerufen werden, ist so kurios,...