Rohrbruchschäden sind in der Leitungswasserversicherung das täglich Brot von Versicherungsnehmern und Versicherern. Dennoch wird über die Auslegung von Bedingungen und den Versicherungsumfang in kaum einer anderen Sparte so ausgiebig gestritten, wie auch in diesem vom Landgericht (LG) Bonn vor einiger Zeit entschiedenen Rechtsstreit (Urteil vom 09.10.2014, Az.: 6 S 39/14).