Die Anforderungen an die Wohnungslüftung sind seit der Verschärfung der DIN 1946-6 im Mai 2009 stark gestiegen. Im Bereich von Neubauten und Sanierungen, bei denen mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden, wird ein Lüftungskonzept gefordert. Darin wird für die einzelnen Nutzungseinheiten rechnerisch ermittelt, ob eine Lüftungstechnische Maßnahme zur Einhaltung der Feuchteschutzlüftung und somit des Bautenschutzes notwendig ist.
Wenn eine Lüftungstechnische Maßnahme notwendig wird, kann aus den Bereichen der freien oder ventilatorgestützten Lüftung gewählt werden. Innerhalb der freien Lüftung wird in Quer- und Schachtlüftung unterschieden.