400 Menschen sterben jedes Jahr durch Brände. Die meisten werden nicht durch Flammen, sondern durch die giftigen Rauchgase getötet. Hier könnten Rauchwarnmelder Leben retten. Deshalb wird ihr Einbau in Deutschlands Wohnungen bald flächendeckend durch die jeweiligen Landesbaugesetze vorgeschrieben sein. Es fehlen noch Brandenburg, Sachsen und Berlin. Was die kleinen „Lebensretter“ können müssen, beschreibt die EN 14604, dass dies eingehalten wird, bestätigen Prüflabore. Wie die Geräte eingebaut und gewartet werden,
steht in der DIN 14676 und hier kommt es zu Irritationen. Denn es gibt Rauchwarnmelder mit und ohne Funk-Fernüberwachung. Allerdings sagt die DIN 14676 zu Rauchwarnmeldern mit oder ohne Funk-Fernüberwachung im Speziellen nichts. Techem hat sie im Angebot. wohnungswirtschaft-heute Chefredakteur Gerd Warda sprach mit Techem-Chef Hans-Lothar Schäfer und der Verantwortlichen für das Produktmarketing, Cornelia Müller, über die Unterschiede.