Der europäische Gesetzgeber ist Ende 2013/Anfang 2014 in erheblichem Umfang tätig geworden. Eine ganze Reihe neuer vergaberechtlicher Regelungen gilt bereits oder wird in absehbarer Zeit in Kraft treten: Die Schwellenwerte, ab deren Erreichen ein Vergabeverfahren EU-weit durchzuführen ist, wurden zum 01.01.2014 turnusmäßig überprüft und nach oben angepasst.
Deutlich gravierender sind die Änderungen, die mit den neuen EU-Vergabe¬richt¬linien kommen werden, die von den jeweiligen Mitgliedstaaten bis 2016 in nationales Recht umzusetzen sind. In diesem Beitrag werden die Regelungen mit Schwerpunkt auf den sog. Inhouse-Geschäften dargestellt.