Verbraucher kennen die Kombinationen aus Buchstaben und Pluszeichen seit langem von Kühlschränken oder Fernsehern: Die Einteilung in Effizienzklassen vermittelt leicht verständlich, wie effizient ein Produkt die ihm zugeführte Energie nutzt. Die jüngst novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) überträgt diese Klassifizierung auch auf Immobilien: Von „A+“ für hervorragende bis „H“ für mangelhafte Effizienz stehen entsprechende Werte auf den Energieausweisen für Gebäude. Seit dem 1. Mai 2014 müssen auch in Immobilienanzeigen die Effizienzklassen angegeben werden.
Doch dabei ist Vorsicht angebracht: Die Effizienzklasse allein lässt noch keine direkten Rückschlüsse auf die tatsächlichen Verbrauchskosten einer Immobilie zu.