Nebenkosten oder die „zweite Miete“ – Was darf der Vermieter berechnen? Mietnebenkosten- Experte RA Steffen Groß gibt Antwort

Wer nach Jahresabschluss seine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter erhält, versteht vor lauter Zahlenwirrwarr oft nur Bahnhof. Sobald sich ein Überblick verschafft wurde, kommen jedoch häufig Zweifel, ob einige Abrechnungsposten überhaupt bezahlt werden müssen. Denn: nur was umlagefähig ist, darf auch berechnet werden. Steffen Groß, Experte für Mietnebenkosten und Rechtsanwalt bei MINEKO ( www.mineko.de) hat die wichtigsten umlagefähigen Posten zusammengestellt

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