Mancher Versicherungsnehmer erlebt im Schadenfall eine böse Überraschung, wenn der Versicherer mit der Begründung, der Versicherungsnehmer habe gegen irgendwelche Obliegenheiten verstoßen, die Entschädigungsleistung kürzt oder gar gänzlich verweigert. So erging es auch der Klägerin in einem kürzlich vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschiedenen Fall, wo um die Entschädigung für ein aus einem stillgelegten PKW entwendetes Navigationsgerät gestritten wurde (OLG Karlsruhe, Az.: 12 U 196/11). ).
Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk erklärt den Sachverhalt.