Abdul Y. ist türkischer Staatsbürger, wohnt und arbeitet seit einigen Monaten in Deutschland. Neben den türkischen Tageszeitungen möchte er sich auch über das Fernsehen über das Geschehen in der Türkei informieren. Dazu möchte er eine Parabolantenne an seiner Hauswand montieren, um die entsprechenden Programme empfangen zu können. Sein Kabelanschluss bietet im dazu nur wenige heimatsprachliche Sender, die ihn seiner Auffassung nach nicht ausreichend informieren.
Sein Vermieter lehnt den Wunsch ab und begründet dies damit, Abdul Y. könnte sein Informationsbedürfnis auch über das Internet und internettaugliche Fernseher befriedigen. Immer mehr deutsche Gerichte schließen sich dieser Auffassung an. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen hin.