Auf dem Steildach eines landwirtschaftlichen Gebäudes wurde 2005 eine Unterdeckbahn verlegt. Nach dem Bruch von Dachziegeln stellte der Bauherr 2011 fest, dass die vorhandene Unterdeckbahn durchlöchert ist. Ein Gutachter bestätigte Insektenfraß. Der Hersteller indes lehnt bisher jede Gewährleistung ab.