Immer wiederkehrender Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern war und ist die Frage, ob der Vermieter die Installation einer Satellitenantenne („Schüssel“) seitens des Mieters am Gebäude dulden muss. Während der Vermieter in der Regel die optische Beeinträchtigung durch die Satellitenantenne und deren Verkabelung verhindern will, kann der Mieter ein berechtigtes Interesse an deren Anbringung haben. Hier kollidiert das Grundrecht des Mieters auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen mit dem zugunsten des Vermieters wirkenden Schutz des Eigentums.