Die Instandhaltung von Gebäuden beinhaltet nach Definition der Normen und dem allgemeinem Verständnis die folgenden vier Einzelmaßnahmen: Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Sie schließt die Berücksichtigung inner- und außerbetrieblicher Forderungen, die objektbezogenen Instandhaltungsziele mit den vom Immobilienbesitzer festgelegten Zielen sowie die Berücksichtigung entsprechend bestehender Instandhaltungsstrategien mit ein.


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