Seit 1. März muss zur Berechnung der Windsogsicherung von Steildächern die neue Fachinformation „Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteindeckungen“ des ZVDH herangezogen werden. In der Praxis zeigt sich, dass deren Anwendung sowohl für Planer wie auch für Verarbeiter nicht einfach ist.
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