Der Koalitionsvertrag sieht unter der Rubrik „bezahlbares Wohnen“ mehrere Veränderungen des Mietrechts vor. Dazu zählt auch, dass nach dem Willen der Großen Koalition die Mieterhöhung nach Modernisierung nur noch zu höchstens zehn Prozent jährlich und längstens bis zur Amortisation der Kosten erfolgen darf.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Silvester-Krawalle – Populistische Forderungen aus der Politik lösen die Probleme nicht...
Die am Gemeinwohl orientierten Vermieter Norddeutschlands sehen in den Ausschreitungen an...
Ratseinigung zur EPBD – Emissionsfrei bis: Alle öffentlichen Gebäude bis 2028,...
Der EU-Rat erzielte am 25. Oktober 2022 eine Einigung über den...
Fairer Datenzugang: BMUV zum Data Act und seiner Bedeutung für Verbraucher*innen...
Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) hat den von der EU-Kommission vorgelegten...
ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme – Der Bericht enthält klare Forderungen und...
Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hat am 31. November nach intensiver...
BIM-Portal des Bundes: Schneller, transparenter und kostengünstiger – Ab 2025 soll...
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, Planungsprozesse – etwa für den Bau...
Eingriffe in die Vertrags- und Berufsfreiheit – Im TKModG wurde eine...
Bereits in seiner Entstehung sorgte das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) für viel Kritik,...