Die örtlichen kommunalen Wasserversorger und Zweckverbände legen, reparieren oder verändern Hauswasseranschlüsse – dafür gezahlte Umsatzsteuer kann jetzt teilweise zurückgefordert werden, auch für die Vergangenheit. Dipl.-Kfm. Steuerberater Florian Fiedler beschreibt worauf Sie achten müssen.

