Ab Juli 2012 wird die Anwendung für die meisten der neuen Eurocodes auch in Deutschland zur Pflicht. Das erfolgt durch Aufnahme dieser Bemessungsnormen in die Listen der Technischen Baubestimmungen der Länder. Für den Eurocode 6 zur Bemessung von Mauerwerkskonstruktionen ist dieser Schritt im Jahr 2014 geplant. Bis dahin gelten die bisherigen nationalen Bemessungsnormen weiter.
Ab sofort kann der Eurocode 6 aber auch über eine Gleichwertigkeitserklärung schon zur Anwendung kommen. Erste Informationen zum gesamten Prozess der Einführung des Eurocode 6 werden durch die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM) unter www.dgfm.de/eurocode-6 gegeben.