Mit Inkrafttreten der EnEV 2014 (Energieeinsparverordnung) zum 1. Mai hat die Gebäudeautoma- tion einen neuen Stellenwert in der Energiewende. Die Automatisierung von Gewerken ist erstmals verbindlicher Bestandteil der energetischen Bewertung eines Gebäudes und Voraussetzung für einen Energieausweis. Dieser bestimmt künftig auch den Verkaufswert eines Gebäudes. 2016 verschärfen sich die Anforderungen an einen reduzierten Energiebedarf nochmals um 25 Prozent.