Seit dem 1. Januar 2009 gilt für jeden Bauantrag, der eingereicht wird, das Gebäude teilweise mit erneuerbaren Energien geheizt bzw. gekühlt werden müssen. Eine Verschärfung kommt mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstieg 2011. Zu den erneuerbaren Energien zählen Solarkollektoren, Holzpelletöfen und –heizungen, Erdkollektoren, Biogas, Fernwärme, usw.
Alternativ können Bauherren die Gebäudehülle ent¬sprechend besser dämmen, mit Wärmerückgewinnung für gute Lüftung sorgen oder andere Maßnahmen durchführen, die nach dem Wärmegesetz erlaubt sind.