Immer mehr kleine und mittlere Firmen empfangen Rechnungen auf elektronischem Wege. Während Rechnungsaussteller vor Start des sogenannten „E-Invoicing“ eingehende Vorbereitungen treffen müssen, flattern digitale Abrechnungen Empfängern zum Teil unvermittelt ins Haus. Der Empfang elektronischer Abrechnungsdokumente birgt einige steuerliche Fallstricke, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS in Mönchengladbach. Unternehmen sollten jetzt die Handhabung digitaler Rechnungen überprüfen und Fehlerquellen systematisch beseitigen. Ansonsten drohen hohe Steuernachzahlungen oder Bußgelder.